gefragt von administrator am 30.11.1999

Fristen bei Widerspruch gegen Eigenbedarfskündigung

Ein Vermieter hat einem Mieter wegen Eigenbedarfs gekündigt. Wie lange hat der Mieter Zeit, gegen diese Kündigung Widerspruch einzulegen?
Der Vermieter hat die Kündigung längere Zeit vorher schon mit dem Mieter besprochen, ihm weiterhin angeboten, die Wohnung nur besenrein zu überlassen (also Renovierung etc. zu erlassen) und beim Umzug zu helfen.
Die Kündigung wurde Ende Juli fristgerecht zum 31.10.2006 ausgesprochen. Bis wann hat der Mieter Zeit, der Eigenbedarfskündigung zu widersprechen?

Antworten

antwort von Susanne am
Hallo Mohnblume,

wurde der Mieter im Kündigungsschreiben auf sein Widerspruchsrecht hingewiesen, so ist mit August die Frist abgelaufen.
Hat er das nicht (siehe Abs. 2) so wird die Frist verlängert, ggf. "bis zum ersten Termin des Räumungsstreits"

[quote:ff5c5]§ 574b
Form und Frist des Widerspruchs
(1) Der Widerspruch des Mieters gegen die Kündigung ist schriftlich zu erklären. Auf Verlangen des Vermieters soll der Mieter über die Gründe des Widerspruchs unverzüglich Auskunft erteilen.

(2) Der Vermieter kann die Fortsetzung des Mietverhältnisses ablehnen, wenn der Mieter ihm den Widerspruch nicht spätestens zwei Monate vor der Beendigung des Mietverhältnisses erklärt hat. Hat der Vermieter nicht rechtzeitig vor Ablauf der Widerspruchsfrist auf die Möglichkeit des Widerspruchs sowie auf dessen Form und Frist hingewiesen, so kann der Mieter den Widerspruch noch im ersten Termin des Räumungsrechtsstreits erklären.

(3) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
[/quote:ff5c5]

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