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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo liebe Fachgemeinde,

eigentlich ein lächerliches Thema, aber leider Grund genug ziemlich heftig mit meinem Vermieter aneinander zu geraten.

Ich bin vor kurzem in meine neue Mietwohnung eingezogen. Alles schön und gut, meine Vermieter wohnen zwar im gleichen Haus- scheinen aber soweit ganz nett und hilfsbereit zu sein.


Nun ist es leider in den vergangenen Tagen nicht mehr ganz so warm gewesen und ich wollte meine Parkett-Fußbodenheizung anstellen. Leider stelle ich fest, dass die Heizung ( zentral im Keller, Gas) offenbar komplett ausgestellt ist. Das bestätigte mir auf Nachfrage auch mein Vermieter und gab bei der Gelegenheit auch gleich zum Besten, das man sich innerhalb der Mietergemeinschaft darauf geeinigt hätte, die Heizung vorerst aus zu lassen. Diese verbraucht nur unnötig Gas und ich könnte mir ja mit einem Elektro Heizstrahler verhelfen bis es RICHTIG kalt würde. Da war ich erstmal sprachlos.

Nun meine Frage, ich zahle natürlich Nebenkosten -Quadratmeter und -Bewohner Umlage, d.h. nach diesem Schlüssel zahle ich ja sowieso Gemeinkosten wie bespielsweise das Warmhalten der Zentralheizung. Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass alle Mieter mit der kalten Bude einverstanden sind aber kann ich auch ohne "Backup" der restlichen Miterschaft verlangen, dass er die Heizung anstellt?
Das ist doch sozusagen ein Grundrecht, oder? Selbst wenn es 40 Grad draussen wären müsste ich doch rein rechtlich meine Heizung aufdrehen können, oder?
Kann ich meinen Vermieter rechtlich zwingen die Heizung anzuschalten und an zu lassen? Er sagte noch irgend etwas von einem Temperaturfühler an der Hauswand der Einfluss darauf hätte ob er die Heizung überhaupt in Gang bringen kann.

Dank und Gruß

Tobi
Stichwörter: warmes + wohnen + recht

1 Kommentar zu „Recht auf warmes Wohnen?”

Susanne Experte!

Stimmt, es gibt Temperaturfühler, die die Heizung "anspringen" lassen. Weiterhin gibt es auch eine sog. Heizperiode, die dauert i.d.R. von Oktober bis April, weiterhin gibt es es sog. Nachtabsenkungen.

Das ist aber letztendlich egal: wird es zu kalt, muss der VM die Heizung anstellen. Dabei muss eine Mindesttemperatur tagsüber von 22 Grad erreicht werden, nachts 17-18 Grad.

siehe dazu: http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps/h/1heizpflicht-vermieter.html[/url:97aeb]

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