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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe einen unterhaltsamen Mietvertrag zur Vorab-Ansicht bekommen. Einige Klauseln treiben mir die Farbe aus dem Gesicht. Mich interessiert Eure Meinung:

<i>1. Das Mietverhältnis beginnt am 01.01.05 und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Eine Kündigung darf frühestens zum 31.12.2006 erfolgen. </i>

- Ist der vorgegebene früheste Kündigungstermin Vertragsbestandteil?

<i>2. Die Räume sind von 6 - 23 Uhr auf 20°C zu heizen und

3. Morgens und abends muss ausreichend lange gelüftet werden.</i>

- Kann der Vermieter dem Mieter dieses vorschreiben?

<i>4. Schönheitsreparaturen: es folgt eine Aufzählung der Intervalle, in denen sich der Mieter zur Renovierung verpflichtet (wenn erforderlich!). Die Zeiten sind "üblicherweise" drei - fünf - sieben Jahre. Außerdem gibt es eine Klausel unter § 30 Sonstige Vereinbahrungen, die besagt, dass eine renovierte Wohnung übergeben wird und dass sich die Mieter verpflichten, bei Auszug zu renovieren.</i>

- Hat der BGH nicht entschieden, dass bei Vorhandensein beider Klauseln gar keine Renovierung erfolgen muss? Oder ist das eine Frage der Formulierung?

<i> 5. Andere Paragraphen betreffen die Persönlichkeitsrechte. So muss der Mieter z.B. Modernisierungsmassnahmen dulden, auch wenn die Schmerzgrenze der Duldung überschritten wird und der Vermieter darf jederzeit in die Wohnung betreten, wenn er vorher Bescheid sagt.</i>

Soweit die Klauseln, die mir persönlich nicht gefallen.

Meine generelle Frage ist: kann man das bedenkenlos unterschreiben, weil unzumutbare Klauseln per Gesetz ungültig sind (auch wenn sie um Vertrag aufgeführt sind), oder muss ich mit dem Vermieter Punkt für Punkt durchfeilschen?

Gruß,
mette
Stichwörter: gültig + mietvertragsklauseln

1 Kommentar zu „Mietvertragsklauseln - gültig oder nicht?”

FischkoppStuttgart Experte!

Netter Vertrag.

zu 1.
Ja möglich. Hatte ich auch schon. Man sollte sich aber überlegen, das man halt bis zu dem Termin nicht kündigen kann.

zu 2.
Wie sie heizen, darf der VM nicht vorschreiben. Wenn ich mir vorstelle, das ich im Schlafzimmer auf 20 Grad heizen MUSS, ich geh kaputt.
Wer kommt für die kosten auf??

zu 3.
aussreichend lüften ist eigentlich selbstverständlich

zu 4. Sie brauchen gar nichts zu machen. Klausel unzulässig (freuen sie sich)

zu 5
Aua. Der VM darf lt mietvertrag sowieso mit ca 14 tagen Vorankündigung in die Wohnung. Wieso dieses?????

das andere ist die Modernisierung. Hört sich nach einem Knebelvertrag an.
Durch Anwalt prüfen lassen.

Aber mal ganz was anderes.
Mir fällt auf:
1.Sie sollen viel heizen
2. viel lüften
3. Es steht eine Sanierung ins Haus
4. Moment! Denkpause.
Kann es sein, das die Wohnung nicht ganz trocken ist (Schimmel)??
Bitte prüfen sie dieses.
Reden sie doch einfach mal mit dem jetzigen Mieter.

Aber seien sie Vorsichtig mit Unterschreiben

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