gefragt von administrator am 30.11.1999

Kaution mit Betriebskostenabrechnung verrechnen?

Hallo,

ich bin fristgemäß zum 15.06.06 ausgezogen.Leider habe ich bisher immernoch keine Freigabe für meine Kaution. Mein ehemaliger Vermieter meint, er will mir nur für einen Teil die Freigabe geben und den Rest behalten bis die Betriebskostenabrechnung von 2005 da ist und dann damit verrechnen.
Ist das legal?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Danke Evi

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antwort von Susanne am
Ja, ist es.
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