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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo !

ich wohne seit 01.07. in einer mietwohnung mit 3 parteien, zu der eigentlich ein carport gehört (mietpreis monatlich EUR 20,00). ich habe mich mit dem vermieter vor [/b:be1bd]unterzeichnung des vertrags mündlich [/b:be1bd]darauf geeinigt, dass er [der vermieter] das carpot zu seinen lasten so umbaut, dass es von der bauart her als garage [/b:be1bd]zu behandeln ist, sprich: mit verschließbarer tür und seitenwänden.

daraufhin einigten wir uns auf eine monatl. miete von EUR 25,00 - ein "mittelding" aus der carport-miete (20,00) und der garagen-miete (30,00). im mietvertrag steht auch "1 garage" (nicht 1 stellplatz) zum preis von EUR 25,00[/b:be1bd].

der vermieter veranlasste ohne meine zustimmung/mein zutun einen tausch mit einer anderen mietpartei, sodass ich jetzt im besitz der garage bin und die anderen mieter das carport nutzen. von einer kostenerhöhung auf den preis der garage war nie die rede!

der vermieter spart jetzt die umbaukosten des carports, da die anderen mieter das nicht benötigen, möchte mir aber den höheren mietpreis der garage, also die EUR 30,00 berechnen!

mein fragen:[/u:be1bd]
1.) kann ich auf den mietvertrag verweisen, in dem eindeutig eine GARAGE zum monatlichen preis von EUR 25,00 vermerkt ist.

2.) gibt es rechtliche grundlagen dazu?

vielen dank im voraus!
christian.
Stichwörter: rechtens + erhöhung + garagenmiete

0 Kommentare zu „erhöhung der garagenmiete rechtens?”

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