gefragt von administrator am 30.11.1999
Was bedeutet FREIZUG?
Hallo,ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt.
Es geht um ein Mehrfamilienhaus, welches mir nach Freizug, spätestens jedoch nach 15Jahren überschrieben werden soll, der genaue Wortlaut ist als Zitat beigefügt.
Zitat Notarvertrag:
[quote:f642e]2.3. Der Beschenkte zu b) bzw. seine Erben verpflichten sich, das Mehrfamilienhaus nach Freizug der von dem Beschenkten zu b) derzeit von ihm genutzten Wohnung, spätestens nach 15Jahren, unentgeltlich an den Erschienenen zu c) bzw. seine Erben zu übertragen.
[/quote:f642e]
b: Verwandte; c: Ich
Das Haus steht nun seit einem Monat leer, die Begünstigte zu b.) ist freiwillig ausgezogen. Was bedeutet nun genau Freizug, ist er damit vollzogen?
Gruß, der Student
Antworten
antwort von student-25 am
Hat sich erledigt.........
antwort von Rano am
Habe Dich diesbezüglich auch in anderen Foren wiedergefunden, wo Du wahrscheinlich eine Antwort erhalten hast. Dann verrate doch mal uns - zur Erweiterung unseres Horizonts - die Antwort !
Gruß
antwort von student-25 am
Ja, wenn sich die Jungs einig sind, dann poste ich das Ergebnis hier malPS: Irgendwie ist hier im Forum der Hund begraben.......
