gefragt von administrator am 30.11.1999
Fristlose Kündigung Was tun?
HalloGestern sprach mir der vermieter eine fristlose kündigung aus, ich habe die wohnung seit 1.07 gemietet, wohnen tu ich aber erst seit 23.07 in dieser, es war eigentlich abgesprochen die kaution am anfang august auf einem sparbuch zu hinterlegen, nun ergab sich aber plötzlich ein kleines loch in der kasse und ich habe zu mitte august die kaution gedrittelt und es dem vermieter aber gesagt und nun verlangt er das ich ausziehen soll heute um 12 uhr, ist das legitim? ich habe auch vergessen das treppenhaus zu fegen, aber das habe ich gestern nacht schnell nachgeholt, aber das reicht doch nicht für eine fristlose kündigung seitens des vermieters, oder? meine miete bezahle ich immer pünktlich zum ersten, da gibt es keinen rückstand, das weiss ich, bitte um schnelle hilfe, danke
lg benjamin
Antworten
antwort von immerzumir am
bitte ich bräuchte wirklich schnelle hilfe
antwort von Susanne am
Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form und eines Kündigungsgrundes. Hat er Dir lediglich gesagt: Zieh bis 12 aus ist das ist nicht rechtswirksam.
Selbst wenn Dir die Kündigung schrifltich vorliegt:
Nach BGB darf die Kaution in 3 Raten gezahlt werden. Bei Mietbeginn im Juli muss bis September die gesamte Kaution gezahlt sein, d.h. es ist zurzeit auch kein Kündigungsgrund vorhanden!
antwort von hh am
Die Nichtbezahlung oder auch die zu späte Bezahlung der Kaution stellt keinen Grund für eine fristlose Kündigung dar.Daneben muss eine Kündigung immer schriftlich erfolgen.
Und auch bei einer fristlosen Kündigung muss eine angemessene Räumungsfrist gewährt werden.
Die Androhungen des Vermieters kannst Du daher in Bezug auf die Kündigung ignorieren. Dennoch musst Du die Kaution natürlich zahlen.
antwort von immerzumir am
vielen dank für die schnellen antworten, ihr habt mir sehr weitergeholfen.
