gefragt von administrator am 30.11.1999
alter Zeitmietvertrag,wann darf Vermieter kündigen?
Wir haben in 97 einen Zeitmietvertrag über 10 Jahre abgeschlossen. Der Vermieter hat es allerdings versäumt,im Mietvertrag den Grund für den Abschluss des Zeitmietvertrages anzugeben.Der Mietvertrag läuft zum 30.11.2007 aus.Der Vermieter beabsicht auch,das Einfamilienhaus zu verkaufen und hat uns schon darauf hingewiesen,daß der Vertrag ja eh in 2007 endet.Wie verhalten wir uns?Unter welchen Voraussetzungen kann man uns kündigen?Antworten
antwort von fin am
BGB § 575, 3. (3): Tritt der Grund der Befristung erst später ein, so kann der Mieter eine Verlängerung des Mietverhältnisses um einen entsprechenden Zeitraum verlangen.Da die Absicht des Vermieters aber wohl eindeutig ist, ist zu überlegen ob ein Einschalten eines Anwalts und ein evtl. Gerichtsverfahren eine bessere Lösung sein wird als die, sich in Ruhe nach einer neuen Wohnung/Haus umzusehen.
antwort von Marty am
Ich danke sehr für die Antwort.Wie gesagt,bisher gibt es nur Andeutungen.Aber man möchte ja vorbereitet sein.Noch eine Frage:WEnn der Vermieter mit dem möglichen Käufer bei mir aufkreuzt,was sollte ich da beachten,bezüglich Einlass in mein Haus,Terminabsprache usw.?PS
