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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
folgende Sachlage: Ich hatte vor ca. 4 Monaten einen Wasserschaden (Waschmaschine lief aus); Als Resultat fehlt im Moment der Wohnzimmerteppich, die Möbel sind teilweise abgebaut usw.; Also mehr oder weniger eine Baustelle;

Der Schaden wurde über meine Haftplicht gemeldet und der Vorgang dauert noch an (Gutachter war da, Gutachten fehlt aber noch); Muß ich eigentlich monatelang warten bis die Schadensregulierung erfolgt ist, bis ich wieder einen neuen Teppich bekomme?

Meiner Meinung nach war der Teppich 5 Jahre alt und eh schon zu ersetzen...
Stichwörter: lange + wasserschaden + behebung + gewartet

3 Kommentare zu „Wasserschaden, wie lange darf mit Behebung gewartet werden?”

Susanne Experte!

Das kann man so pauschal nicht beantworten. Man sollte die Frage eher der Versicherung oder dem Vermieter stellen.
War das der Teppich vom Vermieter? Zur Info: die Gerichte gehen bei einem Teppich von einer Lebensdauer von 10 jahren aus. Für den Teppich hat der Vermieter also lediglich 50% des Anschaffungswerts bekommen.

Checkpoint

Das kann man so pauschal nicht beantworten. Man sollte die Frage eher der Versicherung oder dem Vermieter stellen.
War das der Teppich vom Vermieter? Zur Info: die Gerichte gehen bei einem Teppich von einer Lebensdauer von 10 jahren aus. Für den Teppich hat der Vermieter also lediglich 50% des Anschaffungswerts bekommen.[/quote:0a213]

Hallo Susanne,

die Versicherung sagt, dass man sich an das normale Procedere halten muss; Da die Schadensangabe vom Vermieter unglaubwürdig war wurde der Sachverständige eingeschaltet und das dauert halt. Am Rande: Die Schadensangabe war auch meiner Meinung nach insgesamt überzogen (nicht nur der Teppich);

Der Vermieter sagt dazu gar nichts.

Das mit der Lebensdauer von 10 Jahren im Gegensatz zum Mietvertrag habe ich auch schon gehört; Ist aber doch nicht mein Problem als Mieter, oder?

Ach ja: Der Teppich war vom Vermieter;

Mich würde primär interessieren, ob ich warten muß bis der Schadensfall reguliert ist (wie gesagt, Schaden vor 4 Monaten und das kann sich noch ziehen) oder ob ich Anspruch auf normale Wohnverhältnisse und damit auf einen neuen Teppich habe. Im Moment fühlt man sich eher wie auf einer Baustelle und das schon seit 4 Monaten.

Susanne Experte!

Du hast gegenüber dem Vermieter Anspruch auf Ersatz, da der Teppich dem VM gehörte und damit zur Mietsache. Wenn nun alles trocken ist, sollte die Wohnung wieder hergerichtet werden, der Gutachter war ja auch schon da. Ich würde den VM schriftlich darauf hinweisen, ansonsten Mietminderung.

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