hat diese Frage am gestellt Die Kosten der Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung[/b:af798]:
Zu den Kosten der Hausreinigung gehören die Kosten für die Säuberung der von den Bewohnern gemeinsam benutzten Gebäudeteile wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Treppen, Bodenräume, Waschküchen und Fahrkorb des Aufzugs [/quote:af798]
und weiter
Die Kosten der Gartenpflege[/b:af798]:[...]einschließlich der Erneuerung von Sand und der Pflege von Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die nicht dem öffentlichen Verkehr dienen.[/quote:af798]
Diese beiden Punkte sind in den Nebenkosten von 80 Euro enthalten (allerdings sind diese nicht einzeln aufgeschlüsselt und bisher gab es auch noch keine Abrechnung).
Jetzt erreicht uns Mietern hier im Haus heute ein Schreiben unseres Vermieters mit folgendem Inhalt:
Sehr geehrte Frau ....,
aus gegebenem Anlass weisen wir nochmals auf die Kehrpflicht im obigen Anwesen gemäß Hausordnung hin. Hiernach sind Bürgersteige und Hauseingangsbereiche wöchentlich zu kehren und Laub ist zu entfernen.
Sollten Sie dieser Kehrpflicht nicht nachkommen, werden wir die Arbeiten ab September 2006 fremd vergeben und die Kosten hierfür auf die Mieter umlegen.
mit freundlichen Grüßen....
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Jetzt meine Frage: Ist das rechtens? Kann er so vorgehen, wenn das Bestandteil der NK ist? Bisher wurde hier nie gekehrt vor dem Haus und Schnee geschippt, weil wir auch dachten, das wären die Pflichten unseres Hausmeisters und taucht eh in den NK auf.
Hat die Hausordnung mehr Gewichtung als das, was in den NK angekreuzt wurde vom VM?
Wär klasse, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte.
Liebe Grüße,
Kari
Susanne
In der Klausel zu den NK ist es angekreuzt, damit es im Bedarfsfall umgelegt werden kann. Wäre es nicht angekreuzt, könnte der Vermieter es nicht abrechnen. Hausmeisterkosten ist aber eine andere Position, Deine Schlussfolgerung ist daher falsch.
Grundsätzlich gilt: ist es nicht im Mietvertrag vereinbart, sondern in der Hausordnung, muss auf die Hausordnung im Mietvertrag hingewiesen werden als Bestandteil desselben, weiterhin muss dann diese Hausordnung auch mit dem Mietvertrag ausgehändigt werden. Eine einseitige Änderung, z.B. durch den VM, ist nicht möglich.
Daher sollte man Mietvertrag und Hausordnung auch mal durchlesen.
Kommt der Mieter seiner Pflicht nicht nach, kann der VM an eine Fremdfirma vergeben.
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