gefragt von administrator am 30.11.1999

Wohnung mängelfrei übergeben - nach 7 Tagen Reklamtion???

Wir haben am 30.07.06 unsere Mietwohnung übergeben.
Die Vermieter haben sich in der Wohnung umgeschaut und haben sie mängelfrei abgenommen.
Der Nachmieter ist ebenfalls bereits seit 30.07.06 in der Wohnung tätig.
Letztes Wochenende wurden wir dann darauf aufmerksam gemacht, dass eine Tür beschädigt sei.
Dieses war uns bis dato nicht bekannt.
Wie sieht die Rechtslage aus?
Es bestand kein schriftlicher Mietvertrag und somit gab es auch nichts schriftliches bei der Wohnungsübergabe.
Hat der Vermieter das Recht, die Kosten der Türe uns noch übernehmen zu lassen :?: :?: :?:

Antworten

antwort von Susanne am
Ohne Übergabeprotokoll, in dem der Vermieter eine mängelfreie Wohnung bestätigt, kann der Vermieter bis zu 6 Monate nach Mietende noch Mängel geltend machen.
Ich würde trotzdem wie folgt vorgehen: Wenn die Übernahme bei guten Lichtverhältnissen stattgefunden hat, den VM mal um eine Stellungnahme bitten, das würde ich schriftlich machen:
auf die mängelfrei Übernahme unter guten Lichtverhältnissen hinweisen und nachfragen, wie er sich das erklärt, dass der sog. Mangel nicht aufgefallen ist. Ggf. auf Zeugen der mangelfreien Übergabe hinweisen. Fragen, ob der VM beweisen kann, dass der Schaden durch Dich entstanden ist. Darauf hinweisen, dass ja bereits ein Nachmieter in der Wohnung ist, der auch den Schaden verursacht haben könnte.
->alles in Allem halt den Vermieter unsicher machen!
Wenn alles nichts hilft wird er den Schaden von der Kaution abziehen, bist Du der Meinung, dies geschieht zu Unrecht, musst Du im Endeffekt auf Zahlung der einbehaltenen Summe klagen!

antwort von sonnenschein-ww am
Sorry, wenn ich mich jetzt erst mede :cry:
Wollte nur kurz Bescheid geben, dass unser Exvermieter den Schaden selbst behoben hat und keinerlei Kosten von uns erstattet haben will.
Was scheinbar doch nicht so erheblich wie erst "angedroht".
Trotzdem nochmal vielen lieben Dank für die Tipps und Hinweise!

Gruss
Monika

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