gefragt von administrator am 30.11.1999

Wer zahlt Kleinreparatur der Gasetagenheizung?

Hallo,

Bin ich als Mieter einer Wohnung mit Gasetagenheizung verpflichtet, Reparaturkosten (keine Wartung) der Gastherme zu zahlen, sofern der Betrag unter der Grenze der Kleinreparaturklausel liegt? Mein Vermieter meint natürlich ja, aber ich bin der Meinung, das "Innenleben" der Therme unterliegt nicht meinem direkten Zugriff. Gibt es dazu Urteile, mit denen ich meinen Vermieter überzeugen kann?

Antworten

antwort von Susanne am
Deine Argumentation ist korrekt! Ein Urteil dazu habe ich nicht gefunden.

Wenn der VM auf Zahlung klagt, bekommen wir eins :lol:

antwort von Mieter am
Danke für die erfreuliche Antwort!

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