gefragt von administrator am 30.11.1999
Treppenhausreinigung
Hallo zusammen,nur kurz zu diesem Thema: die Reinigung übernehmen wir Mieter selbst. Auf jeder Etage 2 Parteien, Putzen im wöchentlichen Wechsel. Desgleichen für Kellerreinigung und Speicher.
Zum Treppenhaus - mein Nachbar dort zieht demnächst aus, ich werde alleine auf der Etage sein, da wohl auch diese Wohnung, wie bereits andere im Haus, leerstehen bleiben wird.
Muss ich nun für die Reinigungsarbeiten alleine aufkommen also jede Woche putzen oder muss der Vermieter für seinen leerstehenden Wohnraum irgendwie die Putzerei übernehmen? Zumal auch (Parterre) das Fegen des Bürgersteigs daran hängt!
Besten Dank im voraus und Grüsse in die Runde
Antworten
antwort von Mieter am
Hallo raha,Leerstand darf nicht zu Lasten der anderen Mieter gehen. Deshalb hat der Vermieter bei Leerstand einer Wohnung selbst für die Reinigung zu sorgen.
antwort von raha am
Danke dir für die schnelle Antwort. Gibt es da vielleicht auch ein Urteil oder sowas? Ich würde gerne ein bisschen "auf den Busch klopfen" - son Urteil wär ein feiner Knüppel 