gefragt von administrator am 30.11.1999
Ab wann gilt dreimonatige Kündigungsfrist?
Da hätte ich mal wieder etwas Aussergewöhnliches:1) Im Juni geschlossener Mietvertrag (Wohnraum)
2) Vertragsbeginn / Mietbeginn 1.9.
3) Kündigung bereits schon wieder im Juli!
Ich habe versucht, mit der allg. zugängl. Literatur die Fragen zu klären,
ob die 3-monatige Kündigungsfrist in diesem Sonderfall überhaupt greift
und wenn ja, ab welchem Datum die 3 Monate zu zählen sind.
Leider erfolglos.
Hat da jemand einen Lösungsansatz??
Gruß
Ralph
Antworten
antwort von Susanne am
Die Kündigungsfrist ist unabhängig vom Mietbeginn. Wenn die Kündigung bis zum 5 Juli (3. Werktag) beim Vermieter eingegangen ist, dann wurde fristgerecht zum 30. September gekündigt, ist die Kündigung später im Juli eingegangen, so verlängert sich die Frist bis 31.Oktober.
