gefragt von administrator am 30.11.1999

Fußboden bei Auszug aus gewerblichen Räumen entfernen?

Hallo,

meine Mutter hat einen Laden gemietet und diesen jetzt zum Ende des Jahres gekündigt.
Es gab da diverse Probleme mit dem neuen Vermieter (Haus wurde letztes Jahr verkauft), u.a. haben sich die Heizkosten im letzten Jahr plötzlich um mehr als 300% erhöht und die kaputte Ladentür will er auch nicht reparieren (seit einem Einbruch ist sie schief und es zieht).
In ihrem Mietvertrag steht drin, dass sie den Teppich vom Vormieter entfernen muss wenn sie auzieht.

Ist die Renovierungsklausel bei gewerblichen Mieterverträgen auch so zu sehen, wie bei privtaten?
Dann müsste sie nach dem neuen BGH-Urteil den Teppich ja nicht selbst entsorgen oder sehe ich das falsch?
es sind schließlich ca. 140qm Teppich :)

Wöre toll, wenn mir das jemand beantworten könnte.

Antworten

antwort von Susanne am
Der Unterschied zu Wohnraummietverträgen ist, dass man bei Gewerbemietverträgen (fast) freie Verhandlungsbasis.
Der Teppich muss entsorgt werden, er müsste übrigens auch bei einem Wohnraummietvertrag entsorgt werden.

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