gefragt von administrator am 30.11.1999
Wie lang behält ein schriftl. Mietvertrag seine Gültigkeit?
Hallo,ich habe im Mai 2006 einen unterzeichneten Mietvertrag bekommen,in dem der 1.Juni 2006 als Einzugstermin festgehalten ist.
Nun hat sich aber herausgestellt,das in der Wohnung umfangreiche Sanierungsarbeiten (zwecks Schimmel) nötig wurden und ich deshalb vorraussichtlich erst im September 06 einziehen kann.
[b:8f7af]Ist es vielleicht möglich,das der Mietvertrag in der Zeit seine Gültigkeit verliert [/b:8f7af]und der Vermieter eventuell auf die Idee kommt,um die Sanierungskosten wieder reinzubekommen,die Wohnung an eine andere Person,für eine höhere Miete anbietet?
Vielen Dank für die Antwort
Gruß luckyboy
Antworten
antwort von fin am
Wenn der Mietvertrag von beiden Vertragspartnern, Mieter und Vermieter unterzeichnet wurde, so verliert er seine Gültigkeit nicht. Erst bei Kündigung durch einen Vertragspartner.
antwort von Rano am
Wenn Dir dadurch deutliche Nachteile entstanden sind, ist der VM schadensersatzpflichtig.Du könntest den MV aufgrund der Umstände fristlos kündigen - der VM nicht.
Gruß
Ralph
