gefragt von administrator am 30.11.1999

Wartung der Heizung nach Auszug?

Wir sind Ende November 2005 aus einem gemieteten Haus ausgezogen. In der Betriebskostenabrechnung 1-11/2005 berechnet uns der Vermieter 180 € für einen Heizungskundedienst im Februar 2006 (!). Können Betriebskosten auch nach Ende der Mietvertragslaufzeit erhoben werden? Muss ich zahlen?
Stichwörter: auszug + heizung + wartung

Antworten

antwort von fin am
Sie müssen das nur zahlen wenn die Kosten in das abzurechnende Wirtschaftsjahr der Heizkosten fallen. Der Vermieter muß alle im Wirtschaftsjahr anfallenden Kosten aufführen und gemäß Ihrer Wohnzeit umlegen. Das gilt auch für Kosten, die nach Ihrem Auszug anfallen, aber noch zu dem Wirtschaftsjahr gehören, während dessen Sie dort gewohnt haben. Hier noch einmal in die Heizkostenabrechnung schauen.

antwort von expo2006 am
Vielen Dank. Die Wartungsarbeiten sind 3 Monate nach Vertragsende erfolgt. Damit wäre ich ja der Willkür des Vermieters ausgesetzt, wenn er nach Beendigung des Mietverhältnisses noch Wartungen (Schornstein) und Reparaturen zu meinen Lasten ausführen lässt. M.E. müßte dies der Nachmieter zahlen - oder?

antwort von Susanne am
Ein Mieter zahlt x/12, in Deinem Fall also 11/12 des jährlichen Anteils der NK-Abrechnung. In die NK-Abrechnung fliessen alle Kosten des Wirtschaftsjahres ein, egal wann sie geleistet wurden.

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