gefragt von administrator am 30.11.1999
Unterschrift unter einspruch der Betriebskostenabrechnung?
Ich weiß, dass man den Einspruch zur Betriebskostenabrechnung schriftlich erstellen sollte. Reicht es aus, dass man dieses per Fax versendet, ohne Unterschrift, jedoch mit Namen als Unterschrift und das man vielleicht noch drunter schreibt " Dieses Schreiben ist maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig"?Antworten
antwort von fin am
Sie können auch ein Fax versenden, aber dann bitte mit richtiger Unterschrift. Sie sind ja schließlich kein Amt und das Mietverhältnis keine Amtshandlung. Eine solche Förmlichkeit hat bei einem Mietverhältnis nichts zu suchen und könnte in der Tat angefochten werden. Von der etwas lächerlichen Wirkung ganz zu schweigen 