gefragt von administrator am 30.11.1999

Bestandteil im Mietvertrag fehlt, dann nichtig?

Hallo zusammen,

In unserem Mietvertrag (Standard Leitz Formular) wurde vor zwei Jahre Seites Vermieter vergessen die genaue Anschrift des zu vermietenden Objektes (ein Haus) anzugeben. D.h. die Felder wo normalerweise das Objekt, Straße, PLZ steht sind leer. Ist uns damals auch nicht aufgefallen.

Handelt es sich dabei dann um einen vollwertigen Mietvertrag oder ist der Vertrag somit nichtig weil ggf. gesetzliche Vorgaben fehlen?

Ich bedanke mich schon mal für Antworten.

Gruss
Heinz
Stichwörter: bestandteil + dann + fehlt + mietvertrag + nichtig

Antworten

antwort von Susanne am
Der Vertrag ist natürlich gültig.

antwort von andrewesemann am
Hallo zusammen,


wir sind am 01.04.2005 in unsere neue Wohnung eingezogen und habe diese zum 01.09.2006 gekündigt. Unser Vemieter lief immer unangekündigt in unserem Garten rum.
Die Wohnung haben wir komplett renoviert übernommen im Vetrag steht folgendes:

Der Mieter verpflichtet sich während der Mietzeit die Schönheitsreparaturen innrhalb der Wohnung auszuführen. Hierzu gehörren Tapezieren, Anstreichen der Decken+ Wände, Heizkörper.

Der Mieter verpflichtet sich die Schönheitsreparatuen im allgemeinen in Küche+Bädern alle 3 Jahre, Wohn-Schlafzimmer, Fluren, Dielen alle fünf Jahre, in sonstigen Räumen alle 7 Jahre fachgrecht auszuführen.
Die Fristen beginnen mit dem Mietverhältnis

Endet das Verhältnis vor Ablauf des Fristenplans, und gibt der Mieter die Wohnung nicht fachgerecht renoviert zurück, so ist der Mieter verpflichtet aufgegrund des vom Vermieter eingeholten Kostenvoranschlages vom malerunternehmen zur Abgeltung der Renovierungspflicht folgende Zahlungen zu leisten:

Liegen die Schönheitsreparaturen in Wohn, Schlafräumen, Fluren, Dielen, Toiletten länger als 1 jahr zurück, so zahlt der Mieter 30 %, länder als 2 Jahren 60 %.

Liegen die letzten Schönheitsreparaturen in Wohn, Schlafräumen, Dielen Toiletten während der mietzeit länder als 1 Jahr zurück, zahlt der Mieter 20%, 2 Jahre 40%.

Was haben wir nun zu tun??????

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
Mietvertrag nur vom Ehegatten unterschrieben
Mietvertrag; Untermiete und Untervermietung
Mietvertrag; Mietaufhebungsvertrag
Mietvertrag; Ehescheidung wer bekommt d. Wohnung
Mietvertrag DDR, Begehung der Wohnung