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RA Meyer zu Schlochtern
Hallo,
sie Schimmelproblematik ist ein weit verbreitetes Phänomen.
Üblicherweise wird sich der Vermieter dadrauf berufen, das der Schimmel durch ein falsches Lüftverhalten des Mieters verursacht wurde. Befindet sich der Schimmel an Außenwänden, so kann ein solcher Einwand durchaus berechtigt sein, Schimmel an Innenwänden wird hingegen normalerweise nicht durch falsches Lüftungsverhalten verursacht.
Nur wenn der Schimmel auf baulichen Mängeln beruht und somit in den Verantwortungsbereich des Vermieters fällt, kann er eine fristlose Kündigung rechtfertigen, wenn er dem Mieter ein Festhalten an dem Mietvertrag bis zur ordnungsgemäßen Beendigung des Mietverhältnisses unzumutbar macht. Aufgrund Ihrer gesundheitlichen Problematik könnte das durchaus der Fall sein.
Die Ursachen des Schimmels wird im Zweifel nur ein sachverständiger herausfinden können. Die Sachlage ist daher schwierig.
Evtl. sollte zunächst der Vermieter angeschrieben werden. Dieser soll unter Setzung einer kurzen Erwiderungsfrist dazu Stellung nehmen, ob er - aufgrund des Schimmels - mit einer vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses einverstanden ist.
Mit freundlichen Grüßen
Meyer zu Schlochtern
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