gefragt von administrator am 30.11.1999

Dem Vermieter zutritt verweigern???

Hallo Leute,
bin seit eben hier angemeldet und hoffe dass mir jemand hier helfen kann.

Undzwar habe ich seit Anfang April eine Wohnung bei einer Wohnungsgesellschaft angemietet und am Tag zur Himmelfahrt etwas lauter Musik gehört (zwischen 16-18Uhr).
Jetzt habe ich letzte Woche einen Brief von der besagten Wohnungsgesellschaft im Briefkasten liegen gehabt in dem steht das mich ein beauftragter der Wohnungsgesellschaft zu einem bestimmten Tag in meiner Wohnung aufsuchen wird und einen Hausbesuch durchführen soll, (wenn ich keinen zutritt gwähre oder nicht da bin würde der Vermieter von "seinem Recht" gebrauch machen und eine einstweilige Verfügung gegen mich erwirken die Kosten für diese würden dann mir zu lasten fallen). das kann doch nicht rechtens sein, ich muss meinen Vermieter aufgrund von Lärmbelästigung doch nicht zutritt in meine Priivatphäre gewähren...oder???

Ich hoffe mir kann jemand eine Antwort auf die Frage geben.

p.s. Wenn ich laute Musik höre müsste ich doch eigentlicgh eine vorladung zur Klärung eines Sachverhalts bekommen oder wie ist das?
Stichwörter: vermieter + verweigern + zutritt

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