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Wohnung ohne Mietvertrag

 administrator Experte! hat diese Frage am gestellt
Hallo,
Ich wohne bereits seit drei Jahren in einer Wohnung (2 Zi, Küche, Bad, Balkon, Keller), habe aber keinen Mietvertrag. Die Vermieter wohnen mit mir im selben Haus. Ich hatte sie anfänglich mehrmals darauf hingewiesen und nach dem Mietvertrag gefragt, allerdings wurde ich immer vertröstet, teilweise mit der Begründung, daß ich ja nie da wäre.
Ich zahle 460,- EUR Miete, kenne aber nicht den Anteil der Nebenkosten in diesem Betrag.
Heute hat mich mein Vermieter angesprochen, daß wir mal den Wasserstand ablesen müssten, und daß ich Nebenkosten nachzahlen müsste. Wir hätten ja schließlich vor drei Jahren vereinbart, daß der Wasserverbrauch nicht in der Miete enthalten wäre. Außerdem habe ich meine Waschmaschine im Keller stehen und ich solle mir die Anzahl der Waschgänge merken, zukünftig würde das 0,50 EUR pro Waschgang kosten.
Mir kommt das ganze etwas spanisch vor, ich habe ihm gesagt, daß ich zunächst gerne einen Mietvertrag hätte, in dem auch die Grundmiete und der Betrag für die monatliche Vorauszahlung der Nebenkosten enthalten ist. Er meinte, daß ich sowieso gut fahren würde mit der momentanen Miete und ich ohnehin eine Nachzahlung machen müsste. Den Mietvertrag müsse er mal suchen, der müsse irgendwo noch rumliegen.
Wie ist das denn mit den Nebenkosten (vor allem jetzt nach drei Jahren?) Muß er mir eine saubere Nebenkostenabrechnung vorlegen?
Und kann er im Notfall auch meine Kaution (460,-) verrechnen, falls es nicht zu einer Einigung kommt?
Vielen Dank schon mal für Eure Antwort und Bemerkungen!
Stichwörter: mietvertrag + ohne + wohnung

5 Kommentare zu „Wohnung ohne Mietvertrag”

 elp3333

Hallo !
zum thema Nebenkosten die muß der vermieter immer innerhalb eines jahres abrechnen sonst verfallen diese.mein ich zu wissen .Und ohne Mietvertrag ist das ganze doch nen bisschen blöd .dann weißt Du ja nichtmal wie hoch die Miete ist und was nebekosten sind.Und mit der Waschmaschine ,wenn du ne alte Maschiene hast könnte das ja hinkommen mit dem stromverbrauch von 0,50€ aber damit es keinen streit gibt kann mann sich doch einen Zwischenzähler anschließen die gibt es auch mit stecker für die steckdose also keine Handwerker kosten(bei ebay manchmal schon ab 10€).
Das ganze mit dem zwischenzähler natürlich nur wenn der Strom nicht von ihrem Zähler kommt dann gäbe es ja auch keine berechtigung für die waschkosten.
Also mach schnell mal einen mietvertrag weil ohne deine Unterschrift ist doch noch kein rechtliches Mietverhältnis entstanden.

Ist das ein Mehrfamilienhaus oder sind Sie nur ein untermieter?
Vielleicht vermietet er ja auch unerlaubt damit er das nicht steuerlich angeben muß, nur son gedanke weil der Vermieter ja immer dem Mietvertrag ausweicht.

Also viel glück mit Deinem Vermieter
und
alles Gute gruß Timo

 manuelchen75

Hallo Timo,

Zunächst mal danke für die schnelle Antwort.
Ich habe eine sehr neue Waschmaschine, allerdings vermute ich, daß der Strom an den Zähler der Vermieter angebunden ist.
Der Vermieter hat mir auch gestern auch was von Finanzamt etc. erzählt, vielleicht hast Du mit Deiner Vermutung sogar recht...bei der Stadt bin ich allerdings als Mieter von ihm gemeldet worden.
Wir sind mehrere Parteien, es gibt noch zwei kleinere Wohnungen im Haus, ich habe davon die "große" Wohnung. Die anderen Mieter waschen ihre Wäsche auch nicht im Keller. Weiß allerdings nicht, wie es mit den anderen Vermietern läuft, ob die einen Mietvertrag haben oder nicht.
Ich verstehe ja, die Vermieter sind schon etwas älter und wollen es so unkompliziert wie möglich halten, aber ich möchte schon wissen, was an Ausgaben so auf mich zukommen kann. Das war jetzt eben eine Überraschung...

Viele Grüsse

 fin Experte!

Auch mündliche Mietverträge gelten. Wenn abgesprochen wurde, dass nur Wasser separat gezahlt werden soll, dann darf der Vermieter auch nur eine Wasser/Abwasserrechnung am Jahresanfang (vom Jahresverbrauch des letzten Jahres) Ihnen vorlegen. Alles andere wäre pauschal in der Miete drin, da nicht anderweitig geregelt. Er darf also keine Abrechnung über alle anderen Nebenkosten machen oder hier Geld nachträglich verlangen, z.B. Heizung und Müllabfuhr.

 Endu Profi

An deiner Stelle würde ich keinen MV mehr unterschreiben bei dem sich der VM besser stellt. Hast du nämlich kein schriftlichen MV so gilt meiner Ansicht nach das was im Gesetzt steht und das ist alle mal besser als das was in den Mustermietverträgen steht die VM gerne benutzen. Durch solche MV stellt der VM sich i. d. R. besser als das Gesetzt es vorsieht.

Also genau prüfen und evlt. sich mal beraten lassen!

 Rano Experte!

So ist es!
Die Grundlage nach dem BGB sagt im ersten Step aus, dass der Vermieter (/Eigentümer) die Betriebskosten SELBST zu bezahlen hat.
Erst danach wird (den Mietparteien) eingeräumt, dass die BK lt. MV umzulegen sind.
Besteht kein -schriftlicher- MV, kommt zweitgenanntes also strenggenommen nicht zum tragen.

Ich sehe hier Raum für Gestaltungsmöglichkeiten[/i:914d7] Deinerseits.

Grundsätzlich bin ich ja der Meinung, dass man die Kosten, die man verursacht hat auch bezahlen sollte. Doch fehlt in Deinem Fall die Grundlage. Du hast zwar Deine Miete genannt, aber nicht die Größe der Wohnung. In Verbindung mit dem Wohnort und der dort geltenden Mietrichtwerttabelle / Mietspiegel kann man doch erst beurteilen, ob Du wirklich so günstig wohnst, wie Dein VM angedeutet hat.
Zudem kommt es drauf an, ob Du die gute Stimmung -sofern vorhanden- im Haus gefährden möchtest.

Gruß
Ralph

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