gefragt von administrator am 30.11.1999
Mietvertrag kündigen trotz Mietrückstand
Hallo Liebe Forumbesucher,vor ca. 3 Monaten haben wir fristgerecht zum 30.06.2006 unsere Wohnung gekündigt. Der Vermieter hat uns diesbezüglich auch einen Brief mit der Bestätigung der Kündigung zugeschickt.
Eine neue Wohnung haben wir bereits, dort ist der Vertrag auch schon unterschrieben und er ist gültig ab dem 01.07.2006.
Heute morgen hat mich der Vermieter angesprochen und meinte das wir garnicht zum 30.06. ausziehen können, da wir noch Mietrückstände haben. Was auch richtig ist!
Nun meine Frage:
Ist es richtig das wir nicht ausziehen können ehe die Rückstände beglichen sind? Ist es nicht möglich den Mietvertrag trotzdem wie im Schreiben vom Vermieter zum 30.06 zu kündigen und eine Ratenzahlung zu veinbaren?
Ausserdem hat der Vermieter doch in dem Schreiben der Kündigung zugestimmt?
Ich weiss es sind viele Fragen und deshalb bedanke ich mich im vorraus auch schon mal ganz doll bei euch.
Ich wünsche allen einen schönen Tag.
Vielen Dank.
Liebe Grüße
Micha
Antworten
antwort von fin am
Sie können nicht nur ausziehen wenn Sie gekündigt haben, sondern Sie müssen auch ausziehen. Das was der Vermieter Ihnen da erzählt hat, ist Unsinn. Das Ausziehen aber befreit Sie natürlich nicht von der rückständigen Miete. Die kann und muss der Vermieter einfordern.Also fristgerecht ausziehen und bezahlen!
Bleiben Sie in der Wohnung, so müssen Sie doppelte Miete zahlen, nämlich die in der neuen Wohnung auch! Dieser Vermieter hat dann auch Anspruch auf Mietzahlung, auch wenn Sie diese vorerst nicht beziehen würden.
antwort von belldo am
Hallo Fin,ok, das hilft mir schon sehr viel weiter.
Die Rückstände werde ich natürlich begleichen, das ist schon mal sicher.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
