gefragt von administrator am 30.11.1999

Streichen bei Auszug?

Hallo,

mein Freund und ich ziehen jetzt aus unserer Wohnung aus. Laut Mietvertrag sind alle 3 Jahre Schönheitsreperaturen in Kü, Bad und Dusche, alle 5 Jahre in Wohn- und Schlafzimmer usw. durchzuführen. Des Weiteren wurde vereinbart, dass die Wohnung in einem sauberen Zustand zurückzugeben ist. Mehr wurde nicht vereinbart.
Unsere Frage dahingehend: Müssen wir denn die Wohnung bei Auszug weiß streichen? Bisher sind unsere Wände farbig (terracotta, blau und gelb).

Vielen Dank für Antworten.

MfG

Nicole
Stichwörter: auszug + streichen

Antworten

antwort von fin am
Das wichtigste haben Sie vergessen anzugeben. Wie lange haben Sie denn diese Wohnung bewohnt?
Im Allgemeinen kann es durchaus sein, dass wenn die Wohnung bei Einzug weiß war, Sie z.B. eine blaue Wand wieder in den Ursprungszustand bringen müssen. Diese Farbe entspricht nicht dem allgemeinen Geschmack und es kann dem Vermieter passieren, dass dies einigen Mietinteressenten nicht gefällt. Letztendlich sollten Sie mit dem Vermieter einen Termin vereinbaren und fragen, was zu machen ist.

antwort von diekuni am
Hallo,

vielen Dank für den Hinweis. Die Wohnung haben wir seit 4 Jahren. Im Mietvertrag wurde auch angegeben, dass die Wohnung von uns in weißem Zustand übernommen wurde. Wir werden uns mit dem Vermieter mal in Verbindung setzen.

Vielen Dank.

Nicole

antwort von fin am
Auch wenn die starren Fristen zu Schönheitsreparaturen nicht mehr gelten, so kann das Streichen von Bad und Küche bei Auszug fällig werden. Kommt auf den Zustand an. Möglich auch, wie schon erwähnt, dass Sie die Mietsache wieder in den Ursprungszustand versetzen müssen.

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