gefragt von administrator am 30.11.1999

Eigenbedarf?

Hallihallo!
hoffe es kann uns jemand weiter helfen....probier mal das Problem zu schildern....
eine Freundin hat sich für eine neue Wohnung entschieden, in der vorher eine Dame schon 30 Jahre gelebt hat, ihr wurde allerdings wegen eigenbedarfs gekündigt. Die Vermieter die im selben Haus wohnen haben der Dame allerdings nicht (haben es wohl auch nicht vor) mitgeteilt das es jetzt doch nicht als Eigenbedarf genutzt wird (die Kinder haben sich wohl entschieden das sie doch nicht im selben Haus wie die Eltern wohnen möchten)
Jetzt habe ich meine Freundin darauf hingewiesen das es evtl. Probleme geben könnte wenn sie jetzt einziehen, kenne aber hier die Rechtslage nicht?
Meine Freundin befürchtet natürlich jetzt das die alte Mieterin evtl. einklagen könnte das sie wieder in die Wohnung möchte da sie ja über 30 Jahre drin gelebt hat. Ist das denn überhaupt möglich das sie das kann, nicht das meine Freundin da einzieht und paar Monate später wieder raus darf weil die alte Mieterin wieder rein möchte?!
Weiß jemand denn wie man sich in so einem Fall verhalten sollte? Kann man sich irgendwie in dem neuen Mietvertrag gegen sowas absichern?
Danke schonmal im vorraus u liebe Grüße
Stichwörter: eigenbedarf

Antworten

antwort von Susanne am
Nein, da braucht sich auch Deine Freundin nicht abzusichern.

Rechtslage: der Vermieter hätte der ehemaligen Mieterin innerhalb der Kündigungsfrist mitteilen müssen, das der Eigenbedarf nicht mehr besteht. Es ist also ein Versäumnis des Vermieters. Die ehemalige Mieterin könnte, wenn überhaupt, den Vermieter auf Schadenersatz verklagen (Umzugskosten etc) aber nicht darauf, wieder einziehen zu wollen.

Da aber die Kinder des Vermieters offenbar so wankelmütig sind, sollte Deine Freundin im Mietvertrag eine Eigenbedarfskündigung ausschliessen!
(falls es sich die Kinderchen mal wieder anders überlegen)

antwort von Butterfly27 am
Hallo Susanne!
Erst mal vielen Dank für deine schnelle Antwort! Da ich meiner Freundin gleich deine Antwort vorgelesen habe, haben sich noch Fragen ergeben....
Was sollte man den in den neuen Vertrag schreiben lassen wegen der Eigenbedarfskündigung? Man kann ja kaum drauf beharren eine unbefristete Eigenbedarfskündigung auszuschließen!
Aber das man wenigstens ne bestimmte Zeit seine Sicherheit hat, und nicht nachdem man alles schön mit Laminat verlegt hat rausgeschmissen wird, da die Kinder sichs wieder anders überlegt haben!
Vielen dank u. liebe Grüße

antwort von Susanne am
Das ist sicher frei verhandelbar und hängt auch vom Vermieter ab, möglicherweise ist der gar nicht bereit, eine Eigenbedarfskündigung, wenn auch nur auf bestimmte Zeit, auszuschliessen. (so wie das bisher gelaufen ist würde ich die Wohnung dann nicht anmieten....)

Falls es sich um einen Formularmietvertrag (Vordruck) handelt, kann (sollte)man handschriftlich hinzufügen:
[i:bb567]Vermieter und Mieter einigen sich auf folgende Individualvereinbarung: Der Vermieter verzichtet während der gesamten Mietzeit auf eine Kündigung wg. Eigenbedarf.[/i:bb567]oder
[i:bb567]Der Vermieter verzichtet bis 2016 auf eine Kündigung wg. Eigenbedarf.[/i:bb567]

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