gefragt von administrator am 30.11.1999
Kündigung wegen Eigenbedarf?!
Hallo,uns wurde heute wegen Eigenbedarf die Wohnung gekündigt. Dürfte soweit auch alles passen, unser Verhältnis zum Vermieter war soweit immer in Ordnung. Uns wurde auf 30.9.2006 gekündigt.
Meine Frage an Euch, wie schaut es aus, wenn ich nun früher eine Wohnung finde, z.B. auf 1. August. Müssen wir dann auch die Kündigungsfrist von unserer Seite einhalten?
Denn ich kann ja nicht 100% garantieren, dass wir auf 30.9. eine Wohnung finden. Und im Endeffekt zieht der Mieter doch den kürzeren.
Klar kann es auch sein, dass der Vermieter uns entgegenkommt und nichts dagegen hat (ist ja auch ein wenig für ihn von Vorteil). Aber ist das irgendwie rechtlich festgehalten?!?
Danke und Grüße
Scofield
