gefragt von administrator am 30.11.1999
Nach Tod der Mieterin trotzdem Kündigungsfrist einhalten?
Hallo,ich habe lange Jahre mit meiner Mutter und meiner Schwester zusammen in einer Hochhauswohnung gewohnt. Meiner Mutter, die eigentliche Mieterin, ist nun gestorben. Ich will nun sofort aus der Wohnung raus, aber der Vermieter verlangt plötzlich von /mir/, daß ich die Kündigungsfrist einhalte und bis zum 31.08. weiter Miete zahle. Ferner verlangt er, daß ich sämtliche Renovierungen übernehme. Finanziell kann ich das alles garnicht, ich bin arbeitslos.
Geht hier was nicht ganz mit rechten Dingen zu? Bitte um Kommentare, auch wenn's trivial ist.
C.
Antworten
antwort von fin am
Das geht wohl schon mit rechten Dingen zu. Wenn im Mietvertrag Schönheitsreparaturen vereinbart waren und diese, je nach Länge der Wohndauer, nicht ausgeführt wurden, so muß renoviert werden. Als Erbe und auch als Mitbewohner treten Sie dann in den Mietvertrag ein. Schauen Sie was dort drin steht. Die Kündigungsfrist müssen Sie auch einhalten. Mieten Sie erst eine neue Wohnung ab 1.09., damit Sie nicht doppelt Miete zahlen müssen.
