gefragt von administrator am 30.11.1999
Wohnung übernehmen - aber wie?
Hallo alle zusammen.Ich habe vor kurzem eine neue Wohnung gefunden und werde bald aus meiner jetzigen ausziehen. Diese möchte aber gerne mein Bruder übernehmen.
Fragen:
1. Wie kann man das am einfachsten machen?
2. Muß ich die Wohnung kündigen oder gibt es eine Möglichkeit, daß mein Bruder die Wohnung so übernimmt? z.B. als Untermieter mit der späteren Möglichkeit die Wohnung zu übernehmen?
3. Inwieweit muß der Vermieter davon in Kenntnis gesetzt werden?
Vielen Dank im Voraus
Antworten
antwort von fin am
Der Vermieter muß immer darüber in Kenntnis gesetzt werden, wenn ein Personenwechsel stattfindet. Dazu sind Sie verpflichtet. Sie müssen die Wohnung ordnungsgemäß kündigen, Ihren Bruder können Sie als direkten Nachmieter vorschlagen. Tun Sie das nicht, so bleiben Sie in Haftung für alle Verpflichtungen für diese Wohnung. Ihr Bruder ist zwar Ihr Verwandter, für Ihren Vermieter aber ein Fremder. Daher können Sie ihm nicht einfach die Wohnung ohne Meldung überlassen.
antwort von Rano am
Hallo!So pauschal wie fin würde ich das nicht äussern wollen.
Schliesslich kommt es hier auf den Mietvertrag an. In dem sollte ein Abschnitt die Untervermietung behandeln! Ist diese nicht untersagt, kann der Bruder NATÜRLICH als Untermieter in der Wohnung wohnen.
Wenn der VM mit Deinem Bruder dann gut klar kommt, wird er sicher nichts dagegen haben, ihm nach einiger Zeit als Nachmieter einen eigenen Vertrag zu geben.
Allerdings trägst Du in der Tat das Risiko. Ob Dir Dein Bruder die Miete zahlt oder nicht: DU musst bezahlen. Ebenso bist Du der Ansprechpartner bei Beschädigungen etc.
Gruß
Ralph.
antwort von fin am
Das geht aber leider nicht wenn der Hauptmieter auszieht. Dann kann es nämlich auch keinen Untermieter mehr geben. Da kein Vertrag mit dem Bruder besteht, so müßte dieser bei Auszug des Hauptmieters auch wieder ausziehen.Eine Untervermietung wäre nur dann gegeben wenn der Hauptmieter z.B. ein Zimmer vermietet, selbst aber als Hauptmieter in der Wohnung bleibt.
Ist ersichtlich, dass der Hauptmieter ausgezogen ist und auch nicht mehr vor hat in diese Wohnung zurückzukehren, so besteht keine Untervermietung, sondern ein stillschweigender Mieterwechsel.
