gefragt von administrator am 30.11.1999
Betriebskostenabrechnung über 12 Mon. nach Ende der Mietzeit
Moin moin aus dem hohen Norden!ich hab da mal eine Frage zu der Betriebskostenabrechnung, die ich vor einiger Zeit erhalten habe.
Es geht da um den Zeitraum vom 01.01.05 - 28.02.05
Ich bin aus der Wohnung am 28.02.05 ausgezogen. Am selben Tag wurde von der Heizungsfirma eine Zwischenablesung vorgenommen.
Die Betriebskostenabrechnung für den Zeitraum 01.01.05 - 28.02.05 hab ich am 25.03.06 erhalten.
Meine Frage ist nun ob der in § 556 (Vereinbarungen über Betriebskosten) genannte Abrechungszeitraum in meinem Fall am 28.02.05 beendet war, oder erst zum Ende des Jahres also zum 31.12.05 (der Abrechnungszeitraum für ein ganzes Jahr war immer 01.01. - 31.12.)? Weiß also jemand, ob die Frist von 12 Monaten für die Erstellung einer Betriebskostenabrechnung eingehalten wurde oder nicht?
Es wäre sehr nett, wenn mir hierbei jemand helfen kann
Dafür vielen Dank im voraus!!!
Antworten
antwort von Susanne am
Für die Abrechnung ist der Zeitpunkt des Auszugs irrelevant, es gilt immer das Wirtschaftsjahr, dass i.d.R. dem Kalenderjahr entspricht.Demnach zahlst Du für Januar und Februar 2/12 [b:d1342]aller[/b:d1342] Kosten, die im [b:d1342]gesamten[/b:d1342] Wirtschaftsjahr angefallen sind. Für die Frist gilt daher auch das Ende des Wirtschaftsjahrs, entspricht dem auf der Abrechnung eingetragenen Abrechnungszeitraum.
antwort von krausste am
Vielen Dank für die schnelle Antwort!!!Ist echt toll, dass es Menschen gibt, die so hilfsbereit sind
