gefragt von administrator am 30.11.1999

In welchem Zeitraum muss vom Vermieter eine Nebenkostenabrec

In welchem Zeitraum muss vom Vermieter eine Nebenkostenabrechnung erstellt werden? Gibt es Fristen nach denen ein Anspruch auf Rückzahlung von zuviel bezahlten Nebenkosten erlischt?
 
joachim.engenhart@web.de

Antworten

antwort von ass am
Hallo Herr Engenhart,
die Antworten zu beiden Fragen sind im § 556 BGB Vereinbarungen über Betriebskosten

[i:f2525](3)Über die Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen; dabei ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten. [u:f2525][b:f2525]Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des 12. Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen[/b:f2525][/u:f2525], es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten. Der Vermieter ist zu Teilabrechnungen nicht verpflichtet. Einwendungen gegen die Abrechnung hat der Mieter dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des 12. Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter Einwendungen nicht mehr geltend machen, es sei denn, der Mieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten. [/i:f2525]

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