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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,
bin ganz neu hier und stelle schon "dumme" Fragen. Vielleicht weiß ja jemand rat. Ich wohne in einer Altbauwohnung im Dachgeschoss. Die Wohnfläche sind ca. 50m2, wobei sich die Wohnung über zwei "Geschosse" verteilt. In der einen Ebene befindet sich Wohnzimmer, Küche, Bad und Flur. Dieses geschoss hat auch schon Dachschrägen. Brüstungshöhe bis Schräge ca. 1m. Im oberen Geschoss (Spitzboden) ist nur Schlafzimmer und klein Nutzfläche. Wobei das wirklich ein Spitzboden ist. Höchste Stelle gerade zwei Meter und Schrägen bis zur Sockelleiste. Ich schreib das deswegen so genau, weil es beim Heizen ja auch irgendwie um das zu heizende Volumen geht.

Ich bezahle dafür 90€ Vorauszahlung. Jetzt bin ich ausgezogen und kaum war ich draussen, kam der Vermieter mit der Heizkostenabrechnung für 2005 und ich soll jetzt keine 90€ zahlen, sondern fast 160€.

Dazu habe ich folgende Fragen. Der VM hat mir zufällig einen Wirtschaftsplan aus dem Jahr 2004 übergeben, da waren die Heizkosten ziemlich die gleichen wie in 2005 (nämlich 10.500€ für acht kleine Wohnungen je ca. 50m2). Bei meinem Einzug hab ich gefragt, ob das mit den Nebenkosten so ungefähr hinkommt. Da hat er nur gemeint, ja das wär das gewesen was der Vormieter auch gehabt hätte. Dabei hat ers doch aber gewusst, dass das bei weitem nicht ausreicht.

Jetzt hab ich erfahren, dass er meinem Nachmieter auch wieder nur 90€ abnimmt. Obwohl er aus meiner Abrechnung und 2004 wusste wie in etwa die Heizkosten liegen. Ich habe das Gefühl der macht das mit Absicht. Ich hätte bei 350€ Kaltmiete und 160€ Nebenkosten die Wohnung auch nie gemietet, da bei uns das Mietangebot nicht grade knapp ist.

Dann hab ich gesehen, dass es im Keller eine Gaszentralheizung gibt. Die ist noch gar nicht alt. Ich schätze innerhalb der letzten zwei drei Jahre. Der keller ist ein alter Gewölbekeller mit dicken Sandsteinwänden, ohne Betonboden. Durch den ganzen Keller ziehen sich Edelstahlrohre für Warmwasser und Heizung. Hab mal überschlagen. Das sind betimmt 200 - 400 laufende Meter. Kein Milimeter davon ist isoliert. Meine Wohnung war immer kalt, dafür hat der gesamte Keller im Schnitt 25 Grad (selbst gemessen). So warm hatte ich es in den eineinhalb Jahren kein einziges mal. VM meinte nur, das wäre so in Ordnung, sonst hätte der Schornsteinfeger was gesagt und ich muss das bezahlen.

Ich kenn mich leider mit Mietrecht gar nicht aus. Und meine finanziellen Mittel sind sehr begrenzt (Alleinerziehend, zwei Kinder).

Da fällt mir noch ein. Im Erdgeschoss ist eine Wohnung. Die ist zwar vermietet, hat aber keine Fenster drin. Mieter macht sich da selber was rein. Keine Ahnung ob das irgendwie auswirkungen hat. Das aber nur am Rande.

So und jetzt meine Fragen.
Ich hab treuherzig den Versprechungen des VM mit den 90€ Nebenkosten geglaubt. Hab aber das Gefühl, dass da System dahinter steckt. Kann ich dagegen was machen?

Können 10.500€ für 350 - 400m2 Wohnfläche normal sein (lt. Abrechnung 95.000 kwh)?

Ist das echt mein Pech, wenn die Eigentümergemeinschaft das Geld spart und keine Rohre isoliert, den Keller heizt anstatt meine Wohnung? Oder gibts da nach dieser ENV (oder so ähnlich) irgendwelche Vorschriften? Ein Bekannter hat mir gesagt, dass VM in jedem Fall verpflichtet wäre kostensparend zu wirtschaften.

Was mach ich denn jetzt? Rechtschutz hab ich kein. Vermieter lässt nicht mit sich reden. Geht soweit, dass der von meinem Möbeln was mit Kauvertrag abgelöst hat. Aber nicht bezahlt weil er das mit Nebenkosten aufrechet.

Rechnungen anschauen nutzt mir wohl auch nicht viel. Ich blick ja schon bei der Heizkostenabrechnung nicht durch.

Wäre echt super wenn hier jemand was anworte könnte.

Viele Grüße
Jutta
Stichwörter: isolier + nachforderung + heizungsrohre + irre

1 Kommentar zu „Heizungsrohre nicht isolier - irre Nachforderung”

Rano Experte!

Bin kein Bauexperte. Daher kann ich Deine Frage nicht beantworten, ob eine Isolierung der Heizungsrohre zwingens vorgeschrieben ist. Für die anderen Spezialisten hier wäre aber gewiß von Interesse, wann das Haus gebaut wurde, wann es saniert wurde, wann die Heizungsanlage eingebaut wurde.

Der Schornsteinfeger ist übrigens keineswegs massgeblich! Den interessieren ausschliesslich die Emissionswerte des Kessels und die Ordnungsmäßigkeit der Feuerungsanlage samt Kamin.

Was mir auffiel ist, daß der Vermieter Deine Möbel vereinnahmen will. Frage dazu: Hat er auch eine Kaution in Höhe von drei Monatskaltmieten von Dir? Dann hat er den Kaufvertrag bzgl. der Möbel jedenfalls zu erfüllen.

Gruß
Ralph

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