gefragt von administrator am 30.11.1999

Nachträglich Miete fordern - ist das zulässig?

Hallo zusammen!

Habe ein Problem mit den Eltern meines Ex-Freundes, über die Miete.

Bin im November 2005 zu meinem Freund in das Elternhaus gezogen - mit Einverständis der Eltern (Eigentümer). Die Eltern, sein jüngerer Bruder und ich wohnten nun zusammen in diesen Haus.

Seit März 2006 habe ich mir eigene Wohnung gesucht - Beziehung war beendet. Seine Eltern fordern nun nachträglich Miete für 4 Monate von mir?

Ist es möglich, das die Eltern nachträglich Miete berechnen können?
Könnt ihr mir vielleicht die Rechtsgrundlage dafür oder dagegen nennen?

Vielen Dank!

Grüße,
kosmos25
Stichwörter: nachträglich + zulässig + fordern + miete

Antworten

antwort von Rano am
Kein Vertrag ==> Kein Mietverhältnis ==> Keine Miete

Es sei denn, Du hättest mit den Eltern einen mündlichen MV (mit Nennung der Miethöhe) geschlossen.

Gruß
Ralph

antwort von kosmos25 am
Hallo Rano!

Es bestand auch kein mündlicher Mietvertrag!

Trotzdem fordern sie jetzt Miete nach - wahrscheinlich weil ich mich letzten Monat von dem Sohn getrennt habe.

Was soll ich nun auf den Brief antworten?

Grüße,
kosmos25

antwort von Rano am
z.B. NIX! ;-)

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