gefragt von administrator am 30.11.1999
nachzahlung trotz pauschalen?
moin,für meine wohnung, in der ich letztes jahr 6 monate lebte, kam jetzt fristgerecht die nachzahlungsaufforderung: Brennstoffkosten, betriebsstrom, gerätemiete, die verbrauchsabrechnung, warmasser und strom. in meinem mietvertrag habe ich monatlich 15 euro betriebskosten und 45 verbrauchskostenpauschale bezahlt - sind betriebsstrom, gerätemiete, die verbrauchsabrechnung den betriebskosten zuzurechnen oder der verbrauchskostenpauschale? und bedeutet verbrauchskostenpauschale nicht, dass mit der pauschale alles eben pauschal abgegolten ist?
herzlichen dank,
stanislaus
Antworten
antwort von Susanne am
Genauso ist es! Ist eine Pauschale vereinbart, gibt es keine Abrechnung und demnach weder Nachzahlung noch Guthaben. Besser nochmal genau im Mietvertrag nachschauen!!!Ansonsten gilt: jeden Morgen steht ein Dummer auf, damit rechnen auch Vermieter....
