gefragt von administrator am 30.11.1999
Reparaturkosten bis 80 EUR selbst tragen - alle Rechnungen?
Hallo,ich habe in meiner Wohnung (Dachgeschoss) einen Schimmelproblem an der Außenwand. Ich habe der Verwaltung bescheid gesagt, diese war vor Ort um sich das anzusehen und hat darauf hin einen Maler die Begutachtung durchführen lassen. Der Maler hat festgestellt, dass es am Veluxfenster liegen könnte. Daraufhin kam Handwerker (vom Verwalter beauftragt) und die haben festgestellt, dass die Ablaufrinne auf dem Dach neben dem Veluxfenster, verstopf war und das Regenwasser nicht ablaufen konnte, sondern ins Mauerwerk versickert ist. Die Handwerker haben dann die Rinne gereinigt, so dass das Regenwasser wieder ablaufen konnte. Die Ursache scheint damit behoben.
Nun haben wir vom Vermieter die Rechnung in Höhe von 37 EUR erhalten, die die Handwerker für die Rinnenreinigung gestellt haben. Dabei beruft sich die Verwaltung auf:
"§ 17 Abs. 4 des Mietvertrages, in der der Mieter dazu verpfichtet ist, die Kosten für Reparaturen an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, Heiz- und Kocheinrichtugen sowie die Fenster und Türverschlüsse, soweit die Kosten der einzelnen Reparaturen EUR 80,-- nicht übersteigen, selbst zu tragen"
Da es sich aber hier nicht um die Reparatur von Festerverschlüssen handelt, sondern der Ablaufrinne, muss ich diese Kosten doch nicht wirklich bezahlen, oder doch?
Ich will die Verwaltung anschreiben, dass der SChimmel an der Außenwand im Zimmer immernoch vorhanden ist und mit der Abflussrinnenreinigung nur die Ursache behoben wurde. Der Malermeister, der den Schaden begutachtet hat, meinte, dass normalerweise erst eine Isolierschicht an der Wand und dann die Wand neu tapeziert werden müsse. Außerdem hat der Malermeister das ca 1m² Stück Tapete, dass mit Schimmel befallen war, von der Wand gerissen um zu begutachten, was hinter der Tapete ist.
Kann ich die Verwaltung freundlich auffordern, dass die nun auch den Maler beauftragen müssen, damit die Wand neu tapeziert und voher vom Schimmel isoliert wird? Oder muss ich das selbst machen bzw kann die Verwaltung von mir verlangen, dass ich selbst tapezieren muss? Schließlich sind immernoch Schimmelflecken an der Wand zu sehen.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Danke
Oliver Zellner
Antworten
antwort von fin am
Dachrinnenreinigung müssen Sie nicht bezahlen, wenn davon nichts im Mietvertrag steht. Auch wenn dies weniger wie 80 EU ausmachen sollte.Schimmel muss entfernt werden. Hierüber müssen Sie sich mit der Hausverwaltung einigen, wer das macht und bezahlt.
Da Schimmel fachgerecht beseitigt werden muss und die Wand erst einige Zeit danach trocknen muss, ist es besser wenn dies eine Fachfirma erledigt.
Sie müssen sich hier nur mit dem Vermieter einigen wer die Kosten dafür bezahlt. Helfen kann man da per Internet nicht.
antwort von Rano am
Hallo!@fin: DU hast wieder nicht richtig gelesen! NICHT Dachrinne, sondern Ablaufrinne am Fenster.
Hmmm, eine Rechnung von 30€ ist nicht hoch. Man könnte sich jetzt drüber streiten, ob die Reinigung der Ablaufrinne mit zu den Arbeiten zählt, die im MV beschrieben sind.
Bezahl sie doch und mach dann Rabbatz, daß die Verwaltung den Schaden in Deiner Wohnung beheben lassen soll. Das ist gewiss kostenintensiver!
Gruß
Ralph
