gefragt von administrator am 30.11.1999
Schimmel am Fenster
Hallo,wir sind gerade dabei unsere alte Wohnung zu übergeben. Dabei hat der Vermieter festgestellt, dass an allen drei Dachflächenfenster (Velux-Holzfenster) der Rahmen von Schimmel befallen ist, Sanierung kostet je Fenster lt. Handwerker je ca. 250 €.
Die drei Fenster befinden sich in drei verschiedenen Räumen (Bad, Schlafzimmer und Bad). Nachdem innen eine Jalousie davor war, ist uns der Schimmel nie aufgefallen. Wir haben IMHO anständig geheizt und geflüftet.
Komisch ist nur:
1) bei den "normalen" (also senkrechten) Fenstern (auch Holz) ist kein Schimmel
2) wenn es bei mehreren unterschiedlich genutzten Räumen auftritt liegt dann nicht die Vermutung eines baulichen Mangels nahe?
Meine Fragen nun:
* Ist der Vermieter beweispflichtig oder ich?
* Gibt es Urteile zu dieser Thematik?
* Sind die Kosten von je 250€ gerechtfertigt?
Vielen Dank,
Stefan
Antworten
antwort von Susanne am
Der Vermieter ist beweispflichtig. Es gibt Urteile über Schimmelbefall, aber die sind natürlich immer nur relativ vergleichbar. Frage 3 kann nur ein Fachbetrieb beantworten.Trotzdem: will der VM die Kosten ersetzt haben, weil er den Mieter als Schuldigen sieht, so muss erst ein Sachverständiger den Schaden begutachten. Der VM kann nicht [b:d5cc1]erst [/b:d5cc1]den Schaden beheben lassen und dann das Geld von der Kaution abziehen, dann müsst Ihr auf Kaution klagen.
antwort von darthvader am
Vielen Dank für die schnelle Antwort, das hilft erst mal weiter. 