gefragt von administrator am 30.11.1999

mietsminderung durch lärmbelästigung

Hallo,

habe da noch ein problem.

Bei uns wurde unter uns über 1 monat die wohung renoviert.

Ich habe ein kleines kind zu hause was sein mittagsschlaf halten muss.

Das konnte es in der zeit nicht.

Da immer gehämmert oder gebohrt wurde.

Ich habe bei meiner verwaltung angerufen und nachgefragt, ob die handwerker nicht wenigstens in der mittagszeit andere arbeiten verrichten können.

Da sagte sie Nein.

Das ganze ging über 1 Monat.

Das wasser wurde einmal ohne ankündigung für mehrer stunden abgestellt.


Lärm war unaushaltbar.

da die wohnung sehr hellhöhrig ist, man dachte sie stehen neben dir und bohren dort.

mein kind war den ganzen tag nur am weinen und hat sich immer erschrocken wenn der lärm mit einmal anfing.


Kann ich eine mietsminderung für die zeit vor nehmen???

oder kann man garnix machen??

weil über 1 monat jeden tag ein höllichen lärm, muss ich das akzeptieren??

danke jetz schon für die antworten

Antworten

antwort von KingKK am
Hallo,

im Mieterlexikon gibt es eine Beispielliste von Mietminderungen, die
von Gerichten anerkannt wurden. Hier ein Auszug:

* "25 Prozent bei übermäßigen Baulärm in einem Neubaugebiet"
* "20 Prozent bei nächtlichen Lärm durch ein Garagentor"
* "20 Prozent bei mangelndem Lärmschutz"

Das entspricht zwar nicht genau Deinem Problem, aber ich denke eine
25%ige Mietminderung wäre hier angebracht.

Wie man diese Mietminderung jetzt durchführt und was dabei rechtens
ist, weiss ich leider nicht.

Kai

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