gefragt von administrator am 30.11.1999

Ankündigungsfrist Bei Instandsetzung?

Hallo,

Es geht um die Ankündigungsfrist bei einer Instandsetzung.
Mein Vermieter lässt gerade eine Instandsetzung durchführen, da in die Wohnung unter mir bei starkem Regen Wasser reinläuft. Dazu wurde auf meiner Terasse der komplette Fußboden abgetragen und das Geländer entfernt, so das über eine Leiter jeder von der Straße auf die Terasse kann.
Jetzt stellte sich der Schaden als gravierender heraus als angenommen, so das mein Vermieter mir mit einem Schreiben vom Freitag 28.04.!!!, angekommen am Sonnabend, mitteilte, dass ich ab heute 02.05. meine Terassentür für die ganze Woche von 7 - 18 Uhr offen zu lassen habe.
Da ich arbeitsbedingt die Woche auch gar nicht zu Hause bin würde die Wohnung eine Woche lang rund um die Uhr offen stehen.
Auf Grund der kurzen Ankündigungszeit ist es mir auch nicht möglich jemand anderen zu bitten auf meine Wohnung "aufzupassen".
Mein Vermieter meinte die Frist ist ausreichend und wenn ich dem nicht nachkomme, behinder ich die Bauarbeiten, die er mir dann in Rechnung stellen werde.
Ist das überhaupt rechtens, und was mache ich jetzt?

MfG kimba

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