gefragt von administrator am 30.11.1999

Ausgezogen, jetzt werden Heizkosten geschätzt!? Rechtens

Hi, ich war 2 Jahre lang Mieter einer Wohnung in Köln (31 m^2) und habe meine Abrechnung für das letzte Jahr bekommen. Ich bin zum 31.10. ausgezogen.

Im letzten Jahr gab es zur Hauptablesung probleme mit mir und der Ablesefirm. Dort bin ich erst nicht informiert worden, dann kam der Ablesemann zu spät. Danach wäre es für mich kostenpflichtig geworden und nach Rücksprache mit meinem Mieter habe ich dann eine Schätzung hingenommen, die allerdings um mindestens 30% zu hoch war.

Bei meinem Auszug wurde vereinbart, dass eine Hauptablesung erfolgt, und der Verbrauch durch eine Gradtagszahlentabelle ermittelt wird (Ablesung erfolgt immer im Februar). Doch diesmal ist wohl wieder geschätzt worden, sogar nochmal mehr als im vergangenen Jahr.

Im Endergebnis heißt das 230 EUR, die ich nicht zurück erstattet bekomme.

Dazu sollte ich auch noch beim Auszug 100 EUR sicherheitszahlung leisten. Ist dies überhaupt rechtens?

Ist es erlaubt trotz vereinbarter Hauptablesung eine Schätzung abzurechnen?

Ich danke euch schon mal im Voraus,
Viele Grüße aus Köln,
Marius

Antworten

antwort von Curo2000 am
Ja, man kann manchmal nicht anders als nach Gradtagen abrechnen. Habt Ihr Verdunster? Und wann endet der Abrechnungszeitraum?

Das mit den 100 € Sicherheitseinbehalt ist auch so ok.

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