gefragt von administrator am 30.11.1999

150€ Gebühren bei Zuzug !????!!

Guten Tag!

Folgende Situation:

Person A Wohnt mit Person B in einer WG zusammen. Nun zieht Person B aus und der Lebenspartner C von Person A möchte nun in die Wohnung einziehen und sich offiziell Anmelden/Ummelden.

Die Vermieterverwaltung nimmt nun eine Gebühr von 150€ dafür, ist dies Rechtens? Wie kann ich dies umgehen?

Muss wegen diesem zuzug ein neuer Mietvertrag erstellt werden?
Wie läuft/Regelt man dieses Problem?!-> mit einem Untermietervertrag?

Reicht bei Anmeldung (Adresse etc. beim Amt nicht die Unterschrifft des Mieters "A" ? )

Bitte um hilfe.
Vielen Dank
Stichwörter: 150€ + gebühren + zuzug

Antworten

antwort von fin am
Diese "Anmeldegebühr" kommt mir etwas komisch vor. Noch nie gehört und weiß auch ehrlich nicht ob das "rechtens" ist, denn eine An-und Abmeldung nimmt das Einwohnermeldeamt vor und die umziehende Person selbst.
Wenn eine Zweier-WG bestanden hat, einer ausgezogen ist, und nun ein Lebensgefährte des noch verbliebenden einzieht, handelt es sich nicht mehr um eine WG, sondern um ein ganz normales Mietverhältnis.
Der Lebensgefährte kann einziehen, der Mietvertrag muss nicht zwingend geändert werden, wenn er nicht gerade WG-bezogen ist.
Der verbleibende Mieter bleibt aber Vertragspartner des Vermieters und bei Auszug muss dann z.B. der einziehende Lebensgefährte auch ausziehen.
ob ein neuer Mietvertrag geschlossen werden kann, liegt am Willen des Vermieters.

antwort von Rano am
[quote="zetti_for_ever":2bf47]
Reicht bei Anmeldung (Adresse etc. beim Amt nicht die Unterschrifft des Mieters "A" ? )
[/quote:2bf47]

Es ist bzgl. der amtlichen An- oder Ummeldung eine Änderung eingetreten:
Man benötigt nicht mehr die Bestätigung des Vermieters!

War Person B während der WG Hauptmieter? Dann ist keine Mietvertragsänderung nötig.

Eine Mietvertragsabschluß- oder Änderungsgebühr ist nicht zulässig.
(Guck mal die hier hinterlegten Musterurteile durch, da steht imho etwas darüber).

Gruß
Ralph

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