gefragt von administrator am 30.11.1999

Forderungen d. Vermieter trotz Abnahme durch Makler?

Hallo!

Ich habe eine kurze Frage, die mir hier vielleicht beantwortet werden kann:

Wenn ein vom Vermieter beauftragter Makler das vermietete Haus zum Ende des Mietverhältnisses ohne Einwände abgenommen hat und dies schriftlich festgehalten wurde, kann dann die Vermieterin nach der Abnahme Forderungen an den ehemaligen Mieter stellen, die den Zustand des Hauses betreffen (Streichen, Garten, Rückbau, etc.) und mehr als 2000 € betragen?

Ich freue mich schon auf Antworten und hoffe, dass ich daraus etwas schlauer werde!

Viele Grüße, Imke
Stichwörter: abnahme + forderungen + makler + trotz + vermieter

Antworten

antwort von Susanne am
Bei einem schriftlichen Abnahmeprotokoll kann der VM keine Mängel mehr geltend machen, die dort nicht festgehalten wurden!

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