gefragt von administrator am 30.11.1999
Streichen bei Auszug?
Hallo,obwohl ich mich durch viele Seiten dieses Forums geklickt habe, bin ich auf keine Antwort auf meine relativ einfache Frage gestossen, und wäre froh, wenn mir jemand einen Rat geben könnte. Es geht ums streichen der Mietwohnung beim Auszug.
Wir wohnen zum Auszug gute 3 Jahre in der Wohnung. Die Wohnung ist vor unserem Einzug gestrichen worden.
Im Mietvertrag steht:
"1. Schönheitsreparaturen während des Mietverhältnisses trägt der Mieter.
4. Beim Auszug des Mieters muss die Wohnung in baulich einwandfreiem Zustand sowie gereinigt übergeben werden."
Das ist alles zum Thema Nutzung und Reparaturen (die Punkte 2 und 3 beziehen sich auf Beschädigungen und bauliche Veränderungen).
Nach meinem Verständnis würde ich sagen, ich muss nicht streichen. Kann mir jemand weiterhelfen, bzw. auf urteile etc. verweisen?
Danke!
Antworten
antwort von Susanne am
Gibt es zu Punkt 1 eine Fristen- oder Abgeltungsklausel?Ansonsten scheint es keine Vereinbarung zu den Schönheitsreparaturen zu geben, Du musst offensichtlich nur besenrein übergeben.
antwort von LaSposa am
Nein, zum Punkt 1 gibt es keine weiteren Angaben, wie Fristen- oder Abgeltungsklauseln. Nur der eine Satz. Wenn ich streichen muss, mache ich das natürlich ohne Frage, aber da mein vermieter sich auch immer laaange Zeit genommen hat, sich um Mängel zu kümmern, und die Wohnung gut gepflegt ist, habe ich keine Lust, ihm das Streichen zu schenken, so lange ich nicht verpflichtet bin...
Kennst Du evtl. noch einen Link oder Urteil o.Ä., worauf ich mich berufen könnte? oder lohnt es sich, einen anwalt über den Vertag blicken zu lassen? Wir haben nämlich viel Wandfläche....
Danke schonmal!
antwort von Susanne am
Wozu brauchst Du ein Urteil?Grundlage der Verpflichtung ist Dein Mietvertrag, dort steht nur drin, dass Du während der Mietzeit die Schönheitsreps übernimmst, ohne weitere Einschränkung hiesse das hier nach Grad der Abnutzung.
Baulich einwandfreier Zustand hat auch nichts mit den Schönheitsreps zu tun.
Sicher kannst Du den Vertrag von einem Fachanwalt prüfen lassen-würde ich aber erst machen, wenn der VM Forderungen anmeldet. (der sollte dann aber auch erst mal gefragt werden, auf welchen vertraglichen Vereinbarungen er diese Forderungen gründet)
antwort von LaSposa am
Hallo Susanne,habe vielen Dank für deine ausführliche Antwort, und auch großes Lob fürs Forum! Dann werde ich es mal drauf ankommen lassen... ich kann mich ja nochmal melden, wie die Angelegenheit dann geregelt wurde. Ich befürchte, der Vermieter geht vom Anstrich aus, aber das werde ich dann wohl in Erfahrung bringen.
Viele liebe Grüsse,
LaSposa
