gefragt von administrator am 30.11.1999
Was an Versicherungen darf als NK abgerechnet werden?
Hallo,noch ein Frage - möglich, dass sie hier schon mal beantwortet wurde, aber ich konnte sie nicht finden.
Was darf der Vermieter eigentlich als NK abrechnen, wenn im Standardmietvertrag von einer Umlage der "Sach- und Haftpflichtversicherung" die Rede ist?
Bei uns wurden abgerechnet:
Wohngebäudeversicherung
Feuer/Elementarschadenversicherung
Haushaftpflichtversicherung
Mir ist nicht klar, ob diese drei Versicherungen (bzw. die ersten beiden) unter die Rubik "Sach- und Haftpflichtversicherung" fallen...
Alles Liebe
Blumenkind
Antworten
antwort von fin am
Der Vermieter darf die Kosten für alle drei Versicherungen umlegen, denn alle gehören zu den üblichen Versicherungen bei Gebäuden. Feuer/Brandversicherung ist sogar Pflicht.
antwort von Blumenkind am
Dankeschön für die Information! Alles Liebe
Blumenkind
