gefragt von administrator am 30.11.1999

Was an Versicherungen darf als NK abgerechnet werden?

Hallo,

noch ein Frage - möglich, dass sie hier schon mal beantwortet wurde, aber ich konnte sie nicht finden.

Was darf der Vermieter eigentlich als NK abrechnen, wenn im Standardmietvertrag von einer Umlage der "Sach- und Haftpflichtversicherung" die Rede ist?

Bei uns wurden abgerechnet:

Wohngebäudeversicherung
Feuer/Elementarschadenversicherung
Haushaftpflichtversicherung

Mir ist nicht klar, ob diese drei Versicherungen (bzw. die ersten beiden) unter die Rubik "Sach- und Haftpflichtversicherung" fallen...

Alles Liebe
Blumenkind
Stichwörter: abgerechnet + nk + versicherungen

Antworten

antwort von fin am
Der Vermieter darf die Kosten für alle drei Versicherungen umlegen, denn alle gehören zu den üblichen Versicherungen bei Gebäuden. Feuer/Brandversicherung ist sogar Pflicht.

antwort von Blumenkind am
Dankeschön für die Information!

Alles Liebe
Blumenkind

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