gefragt von administrator am 30.11.1999
Gartennutzung??
Vor 10 Jahren sind wir in das HAus eingezogen. Beim Einzug wurde uns die Mitnutzung des Gartens mündl. angeboten. Das haben wir auch all die Jahre getan und auch unseren Teil dazu beigetragen das der Garten recht schön wurde.Laternen besorgt, Rosenbögen, Möbel, an einem Grill zur hälfte finanziell beteiligt etc.
Nun ist unser Vermieter aber vor zwei Jahren ausgezogen. Als nun erneut eine Wohnung frei wurde und er diese Vermietete hat er den Garten mit Miertvertrag gleich mit Vermietet im prinzip gleich mit unseren Sachen und wir sollen nun auf einmal nicht mehr in den Garten.
Kann man da was machen?
Wir sind uns keiner Schuld bewusst mal ganz abgesehen davon das sich dort unsere Sachen befinden.
Antworten
antwort von Susanne am
Wenn Dir lediglich die Nutzung zugesagt wurde, der Garten aber nicht von Euch mitgemietet wurde und damit nicht im MV steht, kann er Euch das Nutzungsrecht wieder entziehen.Vorteil hat nun der, der den Garten per Mietvertrag mitgemietet hat.
antwort von TorstenH am
Gibts hier nicht auch sowas wie Gewohnheitsrecht antwort von Susanne am
Nein, das wäre vielleicht der Fall, wenn die geduldete Nutzung über 25 Jahre betragen hätte.Euer Eigentum (Gartenmöbel etc) kann er natürlich nicht mitvermieten!
