gefragt von administrator am 30.11.1999

Gegenstände im Keller zurückgelassen - wer ist Eigentümer?

Hallo!
Ich habe eine Wohnung mit Kellerraum angemietet, in der noch Dinge vom Vormieter waren - allerdings war der schon mind. 2 Monate ausgezogen.
Nach fast einem Jahr meldet plötzlich der Nachbar Ansprüche an diesen Dingen an, weil angeblich mein Vormieter ihm diese zugesagt habe.

Wem gehören denn nun die Gegenstände in meinem Keller ???

Danke für Eure Antworten !

Antworten

antwort von Rano am
Deinem Nachbarn - ohne Nachweis - schon mal gar nicht!

Eigentlich hätte sich ehemals der VM um die zurückgebliebenen Gegenstände kümmern müssen. Handelt es sich denn um eher wertvolle Gegenstände oder um 'Gerümpel'?
Nach BGB gibt es einen legale Eigentumsübergang, wenn Gegenstände vom Vorbesitzer offensichtlich aufgegeben wurden.

Gruß
Ralph

antwort von mcguyver am
Also, es handelt sich eigentlich nur um "Gerümpel".
Einen wahrscheinlich defekten Kühlschrank und eine alte und angebrochene, zudem leicht defekte Hobelbank. Wert unter 50 Euro...

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