gefragt von administrator am 30.11.1999

Einbauküche - Geschirrspüler defekt!!! Wer muß zahlen???

Hallo zusammen!!!

In unserer Mietwohnung ist der Geschirrspüler defekt. Unsere Vermieterin will uns diesen Geschirrspüler nicht ersetzen, weil sie meint (!!!) das sie dazu nicht verpflichtet ist. :(

Ganz sicher sind wir uns da nun aber auch nicht. Wir haben die Wohnung inklusive Einbauküche und allen Geräten gemietet. Allerdings ist die Einbauküche im Mietvertrag nicht weiter aufgeführt.

Wer muß denn in solch einem Fall für einen Ersatz des defekten Geschirrspülers sorgen? Und falls dies Sache der Vermieterin ist, wo finde ich darüber etwas schriftliches, was ich ihr vorlegen kann?

Ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen! :)

Danke und Gruß
leeza

Antworten

antwort von Rano am
Wenn es keine schriftliche Vereinbarung im MV zu der Küche gibt, ist auch aktuell keiner für deren Instandhaltung verantwortlich.

Anders könnte es bei Auszug aussehen, da grundsätzlich eine Zustand wie bei Einzug angestrebt ist.

Gruß
Ralph

antwort von Susanne am
Ist die EK mitvermietet gehören auch die Elektogeräte zur Mietsache und der VM ist zur Instandhaltung verpflichtet.

Man kann aber auch die Defekte im Keller lagern und bei Auszug wieder einbauen...oder die Kosten für ein Neugerät (unter vorheriger Info des VM) von der Miete abziehen.

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