gefragt von administrator am 30.11.1999
Brauche dringend Hilfe - verrechnung der Kaution nach Auszug
Hallo!ich habe eine frage zu schadensersatzansprüchen meines ehemaligen vermieters:
mein mietvertrag kündigte ich nach 6,5 Jahren zum 30.11.2005.
bei der Wohnungsübergabe wurden mehrere mängel festgestellt die in einem wohnungsübergabeprotokoll vermerkt wurden.
unter anderem wurde in der küche folgender mangel festgehalten:
"Fußbodenfließen in der Küche defekt, Sprünge, Abplatzungen im Bereich der Tür und Mitte"
kürzlich erhielt ich nun die betriebskostenabrechnung und eine rechnung mit den ansprüchen meines vermieters die aus diesen schäden entstanden sind. er verechnete diese mit der hinterlegten mietkaution.
aus den beiliegenden rechnungskopien war allerdings zu ersehen, das er die küche KOMPLETT mit neuem LAMINAT von einer firma auslegen ließ.
ist es rechtens, dass ich die kosten für eine neue fußbodenverlegung mit laminat tragen muss, obwohl vorher die küche gefliest war, und schäden nur an einigen fliesen vorhanden waren?
Antworten
antwort von fin am
Normalerweise kann er den Zeitwert für die beschädigten Fliesen von der Kaution abziehen. Diese Kosten kann er auch für Laminat verwenden, aber nicht für deren Verlegung und eben nur den Betrag für die beschädigten Fliesen. Ob das mit Ihrem ganzen Kautionsbetrag identisch ist, vermag kein Außenstehender zu sagen. Hier sollten Sie evtl. mit der Abrechnung zum Anwalt für Mietrecht gehen.
