gefragt von administrator am 30.11.1999

Kaution zur verrechnung mit Nebenkosten??

Ich bin jetzt seit ende Februar ausgezogen und seit 1. März in meiner neuen Wohnung. Und habe ein Problem, meine alte Vermieterin zahl mir meine Kaution nicht aus. Sie sagt ich würde sie erst mitte des Jahres bekommen, da sie noch auf die Nebenkostenabrechnung wartet. Mich würde interessieren ob sie das darf. Kann sie das einfach mit der Kaution verrechnen??

Ich weis das ich nichts nachzahlen muss. Habe insgesamt 6 Monate dort gewohnt und hatte ungefähr 1,5 Monate kein Wasser wegen eines Schimmelflecks.



Ich bin Student und hatte nur ein Zimmer (Kochecke war mit im Zimmer und da hatte ich kein Wasser)
Stichwörter: kaution + nebenkosten + verrechnung

Antworten

antwort von Susanne am
Der VM darf bis zu 6 Monate mit der Kautionsabrechnung warten, dann darf er einen angemessenen Teil für evtl. Nachzahlung aus Nebenkostenabrechnung einbehalten, da er nach BGB nicht zur Teilabrechnung verpflichtet ist.

antwort von Immobilienwirt am
Hatten Sie in den vergangen Jahren Schulden in bezug auf die Miete und die Betriebsksoten?? Sonst hat sie nicht unbedingt das recht die Kaution so einfach zurückzubehalten. 3 Moante auf jeden Fall.

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