gefragt von administrator am 30.11.1999

Streichen oder nicht?

Hallo zusammen!

Ich würd gern wissen ob ich streichen muß oder nicht? Kann mir jemand helfen.

Hier die Klausel aus dem Mietvertrag von mir:

Beendigung des Mietverhältnisses

1. Die Mietsache ist bei Beendigung des Mietvertrages geräumt und besenrein zurückzugeben. Die Verpflichtung nach pkt 8. ( Küche,Bad alle 2 Jahre und WZ u.SZ u.Flur alle 3 Jahre streichen) des Vertrages bleiben unberührt. Sämtliche Schlüssel, auch vom Mieter selbst beschaffte, sind dem Vermieter auszuhändigen. Kommt der Mieter diesen Pflichten nicht nach, so kann der Vermieter auf Kosten des Mieters die Mieträume öffnen und reinigen lassen, sowie neue Schlösser anbringen lassen.

Danke zwergi
Stichwörter: streichen

Antworten

antwort von Susanne am
Und was steht genau unter Punkt 8 im MV, bitte den genauen Wortlaut, nur so kann man einigermassen einschätzen, ob die Schönheitsreparaturen rechtsgültig auf den Mieter abgewälzt wurden.

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