gefragt von administrator am 30.11.1999
Neu gestrichen?? Brauche Hilfe!
Folgender Sachverhalt. Ich bin in eine Wohnung eingezogen, in der der Vormieter zuvor nur drei Monate gewohnt hat. Die Wände und Decken sind soweit ok und es wurde eine Abgeltungsklausel vereinbart. Gesagt wurde mir jedoch, daß ich die Wohnung renoviert übernehme, "renoviert" heißt es auch im Vertrag. Im Übergabeprotokoll heißt es dazu, Wände und Decken seien bei Einzug neu gestrichen worden. Der Vormieter hat bei Auszug aber nicht gestrichen, da die Notwendigkeit dafür nicht bestand. Für mich war es jedoch ein wichtiges Kriterium, daß ich die Wohnung neu gestrichen beziehe, bei der Wohnungsübergabe habe ich diesbezüglich leider nicht genauer nachgehakt, sondern die Sache so hingenommen. Der Vermieter nimmt die drei Monate (und die tatsächliche Wohndauer von nur drei Wochen) des Vormieters zum Anlass, von der Notwendigkeit des Streichens abzusehen. Allerdings stimmt doch dann die Aussage "bei Einzug neu gestrichen" im Vertrag nicht oder sehe ich das falsch? Und kann ich da in irgendeiner Weise gegen angehen?Antworten
antwort von fin am
Wenn ein Übergabeprotokoll mit I h n e n stattfand und S i e dies unterschrieben haben mit dem Text, dass Sie es neu renoviert übernommen haben, dann wären S i e der Dumme.
antwort von Hajo am
Es geht ja weniger darum, wer der Dumme ist. Es geht darum, die Sache aufzuklären.
antwort von fin am
Wenn im Vertrag, den Sie ja unterschrieben haben müssen, "renoviert" steht, dann ist damit der Sachverhalt geklärt. Wenn das dann noch einmal im Übergabeprotokoll steht, noch einmal doppelt geklärt. Man darf eben nichts unterschreiben, bevor nicht alles geklärt ist was man nicht versteht.
antwort von Hajo am
Ja ok aber die Situation ist bekannt, der Vertrag ist unterschrieben, man befindet sich bei der Wohnungsübergabe. Da das Übergabeprotokoll Bestandteil des Mietvertrages ist heißt das also, solange man dieses nicht auch unterschreibt, ist der Mietvertrag nicht gültig?Dennoch bleibt ja die Frage, wie definiert man "bei Einzug neu gestrichen"?
antwort von fin am
Definiert sich so, dass vor Einzug neu gestrichen wurde, entweder vom Vermieter oder Vormieter.
