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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo liebe mitmenschen!

ich bin hier neu registriert und brauche dringend hilfe und rat!!??!!

ich wohne hier in niederbayern in einer 2 zimmerwohnung und bezahle 430 euro warmmiete, inkl. warmwasser und strom. mein vertrag ist sehr simple und dauert bisher 5 jahre.

nun habe ich nach etwa 1 dreiviertel jahren hier ärger mit meinem vermieter. denn plötzlich soll ich doch mein katzenstreu woanders entsorgen und nicht mit seinem hausmüll. angeblich haben die von der "AWG" (müllentsorgung bayern) gesagt, daß sie das katzenstreu nicht mit verbrennen können. nur wohin damit???

ich muß dazu sagen das der vermieter einen autoanhänger in seiner garage zu stehen hat wo die mieter ihren müll entsorgen können. die garage ist von oben her begehbar und man kann durch eine luke seine mülltüten/säcke hineinwerfen.

meine fragen lauten nun:

wo kann ich das katzenstreu entsorgen??

ist müllentsorgung nicht die sache des vermieters??

und hat er das recht meine säcke zu durchsuchen, schließlich hatte ich eine kleine separate tüte mit katzenstreu in dem großen müllsack, die er selbständig daraus entnommen hat???

ist das eine verletzung der privatsphäre???

und wer bezahlt das jetzt???


freue mich auf baldige antwort von profis. *grins*



liebe grüße shanyboy
Stichwörter: katzenstreu + entsorgung

4 Kommentare zu „Entsorgung von Katzenstreu???”

Susanne Experte!

Die Profis sind hier nicht, denn hier gehts um Mietrecht.
Fragt doch mal Deine Profis von den Abfallwirtschaftsbetrieben, falls die nicht gerade streiken. Möglicherweise haben die auch eine Website.

tugi

Hallo,

Ich habe ein dringendes Problem.
Zum 1.04.06 habe ich als Untermieter beim Hauptmieter gekündigt, da ich mich mit ihm nicht mehr verstehe, und es nur noch Streit gab.Ich habe sogar nicht mal mehr die Müllkarte bekommen und musste meinen Abfall selbst irgendwie loswerden, obwohl ich dafür gezahlt habe.Außerdem hatte ich auch keinen Zugriff auf die mitbezahlte Abstellkammer+Keller,wodurch ich bei rausgesprungener Sicherung immer im dunkeln saß. Dieses Wochenende bin ich ausgezogen und habe somit noch den Zimmerschlüssel für eine Woche. Der Hauptmieter will mir die Kaution erst nach seinem Auszug in 2 Monaten auzahlen, nachdem alle Kosten zwecks eventueller Nachzahlungen (Heizung,Reparatur...) abgeschlossen sind.

Kann ich kein Geld von Ihm einfordern, und wenn ja, wieviel und wann(bei Schlüsselübergabe?)?

Wie soll ich jetzt weiter vorgehen?

Stimmt es außerdem, dass ich nichts renovieren muss, wenn im Untermietervertrag kein Eintrag darüber steht?

Vielen Dank im voraus für Antworten.

fin Experte!

Sie müssen nichts renovieren, wenn im Mietvertrag nichts darüber vereinbart wurde.
Der Vermieter hat Anspruch auf Zurückhaltung der Kaution für einen angemessenen Zeitraum. Bei Schlüsselübergabe muss nichts zurückgezahlt werden. Sie haben aber auf jeden Fall Anspruch auf Rückzahlung eines Teilbetrages der Kaution, denn der Vermieter darf nur den zu schätzenden Teil aus evtl. Nachzahlungsforderungen der noch ausstehenden Nebenkostenabrechnungen einbehalten. Ist dies weniger als der Gesamtkautionsbetrag, so muss er Ihnen den Rest auszahlen.
Über die Nebenkosten muss er exakt abrechnen und hier sollten Sie aufpassen. Hier würde ich mich, wenn die Gesamtrechnungen da sind, auch an den Hauptvermieter wenden und Einsicht in die Rechnungen erbitten, damit Sie nicht übers Ohr gehauen werden.

tugi

Danke fin für die sehr schnelle und ausführliche Antwort! <!-- s :D --><!-- s :D -->

Damit hast du mir sehr weiter geholfen.

Ich weiß leider nicht, wie ich an das Geld, was der Hauptmieter nicht zurückhalten darf, herankommen kann.
Auch wenn sie es nicht behalten dürfen, werden sie es mir bestimmt nicht auszahlen.
Die werden sicher über 2 Monate warten bis sie selbst ausgezogen sind und dann erst mit viel Glück vielleicht fast alles auszahlen.

Danke nochmal.

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